„Ich bin kein Ter­ror­ist son­dern ein Rev­o­lu­tionär !“ Frei­heit für Özkan Güzel !

Erstveröffentlicht: 
15.05.2014

Am 14. Mai kam es beim Ober­lan­des­gericht Düs­sel­dorf zur Ver­lesung der Anklageschrift und der Präsen­ta­tion erster „Beweis­mit­tel“. Es zeigte sich gle­ich zu Beginn, daß der Prozeß zu einer grotesken Farce wird, die das Ziel ver­folgt, ganz all­ge­mein antikap­i­tal­is­tis­che poli­tis­che Aktiv­itäten zu krim­i­nal­isieren.

 

Özkan Güzel wird Ver­stoß gegen §129b vorge­wor­fen.
§129b krim­i­nal­isiert die „Unter­stützung einer aus­ländis­chen ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung“. Was eine ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung ist, definiert die US-​Regierung und in ihrem Schlepp­tau die Bun­desregierung. Wer auf die entsprechende schwarze Liste kommt hängt von den — wech­sel­nden — konkreten Inter­essen des Impe­ri­al­is­mus ab. So wur­den die Tal­iban, solange sie gegen die Russen kämpften, als „Frei­heit­skämpfer“ mit Waf­fen aufgepumpt, dann aber zu Ter­ror­is­ten, als die Frei­heit Deutsch­lands am Hin­dukusch vertei­digt wurde.

Auch bei den aktuell Kinder kreuzi­gen­den Tak­firis in Syrien han­delt es sich um Frei­heit­skämpfer, während die syrische Armee „ihr eigenes Volk mit Chemiewaf­fen bekämpft“. Die PKK war immer schon eine ter­ror­is­tis­che Organ­i­sa­tion und Hamas und His­bol­lah sowieso. Ganz aktuell han­delt es sich beim „rechten Sek­tor“ in Kiew um „friedliche Demon­stran­ten“ für mehr Demokratie, wohinge­gen neben jedem Wahllokal im Don­bas ein Russe mit AK47 stand um die Wäh­ler zu ter­ror­isieren. Kein Kon­strukt ist absurd genug um es nicht in den gle­ichgeschal­teten Medien zu propagieren, die Dreistigkeit der Lügen ist gren­zen­los.

Es bedarf im Prozeß gegen Genossen Özkan kein­er­lei Beweises für eine Straftat. Im Kern geht es um den Charak­ter des Nato-​Bündnispartners Türkei. Es geht allein darum, die Türkei als demokratis­chen Muster­staat auszuweisen, jeden Wider­stand gegen den faschis­tis­chen Staat­sap­pa­rat als „ter­ror­is­tisch“ zu krim­i­nal­isieren. Mit aller Gewalt soll mit den Mit­teln des Strafrechts durchge­setzt wer­den, daß die Türkei ein demokratis­cher Rechtsstaat ist und nicht ein Polizeis­taat.

Angeklagt sind im Prozeß alle demokratis­chen Rev­o­lu­tionäre, die im Namen von Frei­heit, Demokratie und Sozial­is­mus für den Sturz des faschis­tis­chen türkischen Regimes kämpfen.

Kon­se­quent wird Özkan nicht vorge­wor­fen Bomben gelegt zu haben oder Mor­dan­schläge geplant und aus­ge­führt zu haben, was man mit dem Begriff Ter­ror ja eigentlich in Verbindung brin­gen würde.

Özkan wird allen Ern­stes beschuldigt

- das Group Yorum Konz­ert mit organ­isiert zu haben; das Verteilen von Eintrittskarten

- das Verteilen der Zeitschrift Yürüyüs

- Sam­meln von Geldern. Um es nicht falsch zu ver­ste­hen: Das Geld wurde nicht mit “Gewalt” gesam­melt.. Es wurde auch nicht für “ille­gale” Zwecke Geld gesam­melt. Özkan Güzel hat Spenden zur Sol­i­dar­ität mit dem „Duis­burger Fam­i­lien und Jugend­verein“ gesam­melt, dessen Grün­dungsmit­glied er ist.
— Besitz des Schlüs­sels zu den Räu­men dieses Vere­ins
— in Feriendör­fer zu gehen, an demokratis­chen Aktio­nen teilzunehmen, bei diesen Aktio­nen Trans­par­ente zu tra­gen, Plakate zum Aktion­sort zu bringen

Was davon ist laut Strafge­set­zbuch straf­bar ?

Als erste „Beweis­mit­tel“ wur­den im Prozeß Briefe an Fre­unde von Özkan aus der aktuellen Unter­suchung­shaft ver­lesen, in denen er sich zu seinen antikap­i­tal­is­tis­chen poli­tis­chen Posi­tio­nen bekennt und von seiner Ver­haf­tung berichtet. Nichts davon hat das ger­ing­ste mit „Ter­ror­is­mus“ zu tun, aber alles mit demokratis­cher legaler Poli­tik– und Kul­tur­ar­beit. So schrieb Özkan z.B. aus der Iso­la­tion­shaft (23 Stun­den in einer 9-​qm-​Zelle; 1 Std. Hof­gang):

„Ich bin kein Ter­ror­ist, son­dern ein Rev­o­lu­tionär ! Ich habe gekämpft für kosten­lose Bil­dung, gegen die Aus­beu­tung des Kap­i­tal­is­mus, gegen die NATO, gegen Armut und für die Volk­sh­errschaft. Sie kön­nen mich einsper­ren, aber sie kön­nen nicht ver­hin­dern, daß wir mehr wer­den. In meiner Fam­i­lie gibt es fast keinen, der noch nicht im Gefäng­nis war. Weil wir gegen den faschis­tis­chen Staat Türkei kämpfen wer­den wir festgenom­men“.

Das Kon­strukt der Anklage behauptet ein­fach, er habe Gelder nicht für seinen Kul­turverein gesam­melt oder für das Konz­ert, son­dern für die Partei DHKP-​C und ins­beson­dere für die Durch­führung derer „ter­ror­is­tis­chen“ Aktiv­itäten. Daß es auch dem Gericht weniger um Özkan geht son­dern vielmehr um die DHKP-​C wurde überdeut­lich, als der vor­sitzende Richter eine dicke Mappe mit Doku­menten der DHKP-​C verteilen ließ als „Beweis­mit­tel“. Es soll „bewiesen“ wer­den, daß die Partei die „demokratis­che“ Ver­fas­sung der Türkei gewalt­sam umstürzen will mit­tels „Ter­ror“, daß sie also gewalt­sam der Bevölkerung ihren Willen aufzuzwin­gen ver­sucht. Das ist die eigentliche Anklage.

Wenn erst­mal klar ist, daß es sich bei der DHKP-​C um ein solches teu­flis­ches Mon­ster han­delt, kann jede Form von Kon­takt zu ihr leicht krim­i­nal­isiert wer­den, dann glaubt man auch gegen das Abhal­ten von Konz­erten vorge­hen zu kön­nen oder gegen jede Form von Protest gegen das Regime in der Türkei.

Mit dem Genossen Özkan glaubt man leichtes Spiel zu haben, denn er hat aus seiner poli­tis­chen Ein­stel­lung nie ein Hehl gemacht, er bekennt sich als Rev­o­lu­tionär kom­pro­miss­los zum Kampf gegen das faschis­tis­che Regime in der Türkei, zum Kampf gegen Ras­sis­mus, Aus­beu­tung und Unter­drück­ung. Der Faschis­mus in der Türkei wen­det gegen nahezu alle Festgenomme­nen Folter an. Dage­gen hat sich über die Jahre hin­weg die Hal­tung etabliert, die Aus­sage zu ver­weigern und in den Hunger­streik zu treten. Obwohl Özkan als Folge eines solchen Todes­fas­tens am Wer­nicke Kor­sakoff Syn­drom lei­det, hat er sich seinem Land und seinen Bürg­ern nicht ent­fremdet. Er setzt auch im Aus­land ener­gisch seinen Kampf für die türkischen Migran­tInnen fort.

Als weit­ere „Beweis­mit­tel“ sollen in der näch­sten Woche die Ergeb­nisse der Überwachung Özkans präsen­tiert werden.

Dieser Prozeß geht uns alle an. Wenn schon das Verteilen von Flug­blät­tern und Organ­isieren von linken Konz­erten ver­folgt wird, als sei es ein Schw­erver­brechen, dann ist das ein konkreter Angriff auf die weni­gen Rechte, die uns noch eingeräumt wer­den zum Protestieren.

Kommt zum Prozess. Sol­i­darisiert euch mit unserem türkischen Genossen !

Fort­set­zung ist am

21.5. 9.30 Uhr

Ober­lan­des­gericht Düs­sel­dorf
Kapell­weg 36
40474 Düs­sel­dorf