Anfrage: Datensammlung und rechtliches Vorgehen gegen WagenbewohnerInnen

Erstveröffentlicht: 
14.05.2014

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Erster Bürgermeister Neideck,
die Polizeibehörde Freiburg hat elf Wagen der Gruppe Sand im Getriebe (SiG) mit Verfügung vom 14.04.2014 räumen und beschlagnahmen lassen. Bereits am 08.04.2014 hat die Polizeibehörde in einer Mitteilung manche der von der späteren Verfügung Betroffenen sowie weitere Besitzer von Fahrzeugen aufgefordert, einen Parkplatz an der Ensisheimer Straße zu verlassen.

 

Dieser Aufforderung kamen damals alle mit ihren Fahrzeugen an der Ensisheimer Straße stehenden Personen nach. In der Räumungs- und Beschlagnahmeverfügung vom 14.04.2014 referenziert die Polizeibehörde auf die Mitteilung vom 08.04.2014.


Weiterhin wurde in der Verfügung ausführlich dargelegt, wo sich die einzelnen Betroffenen mit ihren Fahrzeugen in den vergangenen zwei Jahren aufgehalten haben.

Aus diesem Grund bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ordnet die Stadtverwaltung die Mitteilung vom 08.04.2014 rechtlich ein?
Welcher Handlungsform hat sich die Verwaltung vorliegend bedient?
An wie viele Personen bzw. Fahrzeuge wurde die Mitteilung verteilt?

2. Hat die Stadtverwaltung auch gegen weitere Fahrzeuge die potentiell am 14.04.2014 in der Oberrieder Straße hätten stehen können, eine Verfügung vorbereitet? Wenn ja, gegen wie viele? Werden die Betroffenen informiert? Wenn nein, warum nicht?

3. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden Aufzeichnungen über die Aufenthaltsorte von den betroffenen Fahrzeugen gemacht? Wer macht diese Aufzeichnungen?

4. Über wie viele weitere Fahrzeuge bzw. in Wagen lebende Personen sammelt die Stadtverwaltung oder andere Behörden mit denen Austausch besteht Daten zu Aufenthaltsorten? Werden weitere Daten der Betroffenen erhoben? Werden die Betroffenen informiert? Wenn nein, warum nicht?

Wir danken Ihnen für die Beantwortung unserer Fragen!