Freispruch aus Mangel an Beweisen - NPD-Prozess: Richter kritisiert „schlechte Polizeiarbeit“

Erstveröffentlicht: 
25.02.2014
NPD-Prozess: Richter kritisiert „schlechte Polizeiarbeit“ Freispruch aus Mangel an Beweisen

 

Am Ende haben die Beweise für eine Verurteilung nicht ausgereicht: Das Amtsgericht Mannheim hat gestern zwei Angeklagte vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung am Rande einer NPD-Demonstration freigesprochen. Den beiden Männern, die der linken Szene zuzuordnen sind, wurde vorgeworfen, zwei Sympathisanten der Partei geschlagen und getreten zu haben. Der Vorfall hatte sich im August 2012 in Mannheim ereignet. 

 

Zeugenaussagen nicht eindeutig

 

Auch nach drei Prozesstagen sei die Schuld von Sebastian H. und Daniel T. nicht zweifelsfrei bewiesen, sagte Richter Holger Hamm in seiner Urteilsbegründung. Dennoch gebe es eine "hohe Wahrscheinlichkeit", dass die Männer zugeschlagen hätten. Zeugen konnten allerdings nur die Kleidung der mutmaßlichen Täter beschreiben, aber keine Personen eindeutig identifizieren. Auch die Aussagen der angegriffenen Frau, die auch als Nebenklägerin auftrat, und des anderen Opfers, ein 48 Jahre alter Mann, seien "nicht erhellend" gewesen, sagte Hamm.

 

Scharfe Kritik übte Richter Hamm an der Polizei. Wie sich während des Prozesses zeigte, hatten die ermittelnden Beamten der Frau nur Fotos der Angeklagten gezeigt und nicht auch Fotos von Unbeteiligten. "Das war schlechte Polizeiarbeit", sagte Hamm. Die Beweisaufnahme im Prozess sei dadurch "kaputtgemacht" worden. Es liege nahe, dass diese Bilder das Opfer bei der Täteridentifizierung beeinflusst hätten.

 

Auch die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung hatten Freispruch aus Mangel an Beweisen gefordert. Nur die Nebenklage plädierte für eine Verurteilung des Angeklagten H., während sie für den Angeklagten T. ebenfalls Freispruch forderte.

Vor einer Woche war ein dritter Angeklagter im selben Fall zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.  

 

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