Schlagstöcke auf Vorrat

Erstveröffentlicht: 
01.01.2014

Vohwinkel-Prozess: Angeklagter bricht sein Schweigen / Lückenhafte Beweisaufnahme
Ein Vorrat an Schlagstöcken habe in seiner Wohnung bereit gelegen, mehr als zehn Komplizen aus der rechten Szene hätten sich daran bedient, um sich in ein Kampfgetümmel vor dem Haus zu stürzen: Mit dieser Einlassung - verlesen durch einen Anwalt - brach erstmals ein 26-jähriger Angeklagter vor dem Landgericht sein Schweigen. Nach 27 Monaten Strafverfahren.

 

Bei einer Schlägerei in den Morgenstunden des Vohwinkler Flohmarktes 2011 hatten linke Marktbesucher Kopfplatzwunden erlitten. Das Amtsgericht hatte vier Rechte (22 bis 29 Jahre alt) wegen gefährlicher Körperverletzung zu Gefängnis verurteilt. In der jetzt laufenden Instanz streben sie teilweise Freisprüche, teilweise mildere Strafen an.

"Ganz grauenhaft"

Zwei der Angeklagten schweigen weiter zu den Vorwürfen. Eine Zeugin (45) kann inzwischen nicht mehr aussagen: Nach Informationen aus Justizkreisen ist sie psychisch erkrankt, womöglich aus Angst vor den Angeklagten und ihrem Umfeld. Sie hat eingewilligt, sich von einem Gerichtspsychiater untersuchen zu lassen. Im Januar hatte sie vor dem Amtsgericht das "ganz grauenhafte Geräusch" beschrieben, das von den Knüppelschlägen auf die Köpfe der Opfer kündete. Sie hatte sich als unbeteiligte Augenzeugin von sich aus bei der Polizei gemeldet.

Falscher Vermerk?

Die Anwälte der Angeklagten kritisierten, was schon vor dem Amtsgericht aufgefallen war: Eine Fülle an der Schlägerei unbeteiligten Zeugen sind nie von der Polizei befragt worden. Ein Markthändler habe mitgeteilt, er stehe nicht zur Verfügung, zitierte ein Verteidiger aus der Akte: "Steht denn den Zeugen frei, ob sie aussagen?" Der damalige Ermittlungsleiter der Polizei ließ das offen... Eine Aktennotiz lässt laut Verteidigung den Schluss zu, dass der Mann eine Fahnenstange - also eine mögliche Tatwaffe - an einem der Angeklagten zurück gegeben hat. Der Vermerk müsse wohl falsch sein, sagte der Beamte.
In die Kritik geriet auch einer der ehrenamtlichen Schöffen-Richter: Er ist Mandatsträger für Die Linke in Remscheid. Ein Ablehnungsgesuch wies das Landgericht ab: Die politische Gesinnung des Schöffen sei ohne Belang.

* Zur Fortsetzung hat das Gericht Termine bis in den Februar anberaumt.

Felix Brandner