[FFM] Dokumentation und Stellungnahme IvI-Räumung

IvI

In Folge der Räumung des Instituts für vergleichende Irrelevanz (IvI) am vergangenen Montag gab es diverse Demonstrationen, Kundgebungen und andere Protestaktionen. Hierbei kam es zu martialischen Polizeiaufgeboten sowie zu einer Vielzahl von Rechtsbrüchen seitens der Polizei.

 

Räumung

 

  • Die Räumung des Hauses selbst wurde begleitet durch ein nicht zu rechtfertigendes Polizeiaufgebot. Mehrere Hundertschaften der Bereitschaftspolizei sowie der Beweissicherungs- und Festnahme-Einheiten (BFE) waren vor Ort, um die komplette Senckenberganlage zwischen Messekreisel und Bockenheimer Landstraße über Stunden hinweg abzuriegeln. Zusätzlich wurde der Kettenhofweg 130 durch mehrere Reihen Hamburger Gitter abgeriegelt. Darüber hinaus standen mehrere Gefangenentransporter für hunderte Menschen bereit. Zur Öffnung und Durchsuchung des Hauses wurde außerdem ein vermummtes und schwer bewaffnetes SEK eingesetzt. All dies führte nicht nur zu einem massiven Eingriff in die Bewegungsfreiheit von Bürger_innen, sondern auch und vor allem zu einer starken Einschüchterung der anwesenden Aktivist_innen, die durch passiven Widerstand vor dem Gebäude gegen die Räumung protestierten.

  • Bei der Räumung der Straße vor dem Gebäude kam es zu mehreren verletzten Aktivist_innen. Mehrere Menschen erlitten Arm- und Handgelenksverletzungen durch die Auflösung der Blockade durch die Polizei sowie Prellungen und Quetschungen durch den Einsatz von Schildern, mit denen die Personen von der Straße geschoben werden sollten.

  • Abseits der Blockaden kam es zu einem gewaltsamen Übergriff durch die Polizei, als sie eine Gruppe von drei Personen, die abseits der Blockaden auf dem Boden saßen, zum Gehen aufforderten. Als sich diese Personen weigerten, wurden sie von mehreren Polizist_innen angegriffen. Hierbei wurde eine Person im Gesicht verletzt, indem ihr ein Polizist gezielt mit dem Helm einen Kopfstoß versetzte. Die Person musste im Krankenhaus behandelt werden.

  • Um gegen die Räumung zu protestieren, hängten Aktivist_innen zwei Transparente aus dem Treppenhaus des FLAT-Gebäudes (Forschung und Lehre am Turm). Obwohl dieses universitäre Gebäude weiterhin in Betrieb ist und sich dort Büros und Seminarräume befinden, drang daraufhin sofort eine Hundertschaft der BFE ein und durchsuchte das Gebäude. Nachdem sich diese Hundertschaft selbst im Gebäude eingeschlossen hatte, kam eine zweite hinzu, um sie zu befreien. Anschließend wurde für längere Zeit das Foyer durch Polizist_innen besetzt, um den Zugang dazu zu versperren. Studierenden und Mitarbeiter_innen wurde dadurch der Weg zu ihren Büros und Seminaren ohne jeglichen Anlass verunmöglicht.

 

Spontandemonstration Montag Nachmittag

 

  • Als Reaktion auf die Räumung kam es am Montagnachmittag zu einer Spontandemonstration an der Frankfurter Galluswarte. Auch hier waren bereits mehrere Hundertschaften der Polizei vor Ort. Die Demonstration wurde von Beginn an von einem Spalier begleitet, welches die Außenwirkung der Demonstration massiv beeinträchtigte. Auf der Mainzer Landstraße kurz vor dem Platz der Republik wurde die Demonstration von der Polizei gestoppt. Trotz der daraufhin erfolgenden Anmeldung und Routenabsprache wurde die Demonstration weiterhin von allen Seiten mit Polizist_innen umringt; immer wieder wurden Demonstrationsteilnehmer_innen abgefilmt.

  • Als die Demonstration auf dem Römerberg ankam, kam es außerdem zu einem Schlagstockeinsatz gegen Demonstrant_innen.

 

Tag X+1-Demonstration

 

  • Am Dienstagabend gab es eine Großdemonstration gegen die IvI-Räumung, an welcher sich ca. 2000 Menschen beteiligten. Bereits Stunden vor der Demonstration glich die Gegend rund um den Hauptbahnhof einer polizeilichen Besatzungszone. So waren mehrere Hundertschaften in der Kaiserstraße, der Taunusstraße sowie auf dem Willy-Brandt-Platz stationiert. Zusätzlich befanden sich mehrere Hundertschaften der Bundespolizei sowie angeforderte Hundertschaften aus Rheinland-Pfalz in den Straßen hinter dem Hauptbahnhof. Zu guter Letzt standen auf dem Messegelände über 150 Einsatzfahrzeuge sowie drei Wasserwerfer und ein Räumpanzer bereit. Auch der IG-Farben-Campus im Frankfurter Westend sowie das IvI wurde von einem großen Polizeiaufgebot bewacht. Vermutlich übertraf die Zahl der Polizist_innen die Zahl der Demonstrationsteilnehmer_innen.

  • Obwohl es sich um eine Demonstration mit spontanem Anlass handelte und es bereits eine Anmeldung und Routenabsprachen gab, kam es zu einer Vielzahl an willkürlichen Vorkontrollen von Demonstrant_innen. Hierbei kam es auch zu Platzverweisen für mehrere Personen. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das Versammlungsrecht dar, welches einen freien Zugang zu Versammlungen gewährleistet.

  • Von Beginn an wurde die Demonstration in einem engen Wanderkessel geführt. Mehrere Polizeiketten verhinderten das Verlassen der Demonstration sowie den Zugang zu ihr. Immer wieder wurde die Demonstration von einem engen Polizeispalier eingeengt, welches teilweise in weniger als einem Meter Abstand zur Demonstration lief. Die Sicht auf die Transparente war somit für Außenstehende nicht möglich, was die Außenwirkung der Demonstration massiv erschwerte. Der vordere Teil der Demonstration wurde zusätzlich zu den Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei von fünf Hundertschaften der BFE begeleitet. Im hinteren Teil der Demonstration war zusätzlich eine BFE aus Rheinland-Pfalz eingesetzt, welche nicht nur keine Namensschilder trug (was leider den Normalfall darstellt), sondern zusätzlich sämtliche weiteren Zugnummern und Abzeichen abgeklebt hatte. Somit hätte im Falle von Übergriffen nicht nur keine Einzelperson, sondern nicht einmal die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hundertschaft identifiziert werden.

  • Über den gesamten Demonstrationsverlauf hinweg wurde die Demonstration konsequent abgefilmt. Teilweise waren bis zu zwanzig Kameras gleichzeitig auf Teilnehmer_innen gerichtet. Dieses Abfilmen wurde auch weitergeführt, nachdem der Anmelder mehrfach mit dem Einsatzleiter der Polizei abgesprochen hatte, dass das Filmen eingestellt wird. Entsprechende Durchsagen des Einsatzleiters wurden durch die Beamt_innen der BFE ignoriert. Sowohl durch die filmenden Beamt_innen als auch durch die Hundertschaftsführer der BFE wurde die Herausgabe von Namen oder Dienstnummern verweigert. Immer wieder wurden Demonstrant_innen, die sich unter Verweis auf die Anweisung des Einsatzleiters der Polizei über die Videoaufzeichnungen beschwerten, beleidigt und selbst abgefilmt. Das Bundesverfassungsgericht hat das Abfilmen von Demonstrationen ohne konkreten Anlass immer wieder für rechtswidrig erklärt.

 

Eingriff in die Pressefreiheit

 

  • Im Anschluss an die Demonstration wurde ein Fotojournalist durch die Polizei umzingelt und festgehalten, nachdem er einen Übergriff auf eine_n Demonstrant_in dokumentiert hatte. Er wurde dazu aufgefordert, seine Kamera abzugeben. Dies verweigerte er und zeigte seinen offiziellen Presseausweis für Fotojournalist_innen vor. Daraufhin wurde er für 45 Minuten festgehalten, bis er letztendlich wieder freigelassen wurde, da die Polizei keinen richterlichen Beschluss für die Beschlagnahme der Kamera erwirken konnte. Ihm wurde jedoch angekündigt, dass er mit einer Vorladung als Zeuge zu rechnen habe.

    Dieser Vorgang stellt einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit dar. Bereits im Februar kam es bundesweit zu Hausdurchsuchungen bei Fotograf_innen, bei denen Kameras, Festplatten und andere Speichermedien beschlagnahmt wurden. Auch diese wurden durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft beantragt und durchgeführt. Dass es jetzt im Rahmen der IvI-Räumung erneut zum Versuch kommt, die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Presse auszuhebeln, zeigt, welches Verhältnis die Frankfurter Staatsanwaltschaft und Polizei zu demokratischen Grundrechten haben

 

Studentische Vollversammlung am Mittwoch

 

  • Am Mittwoch, dem 24.04.2013, fand die bereits seit mehreren Monaten angekündigte Vollversammlung der Studierendenschaft statt. Neben der Kriminalisierung der Studierenden durch die Uni-Leitung und der daraufhin erfolgten Schließung aller Mensen und Cafeterien sowie des House of Finance kam es auch hier zu polizeilicher Repression. So gab es mehrere Personalienkontrollen von Studierenden an den Stationen der Buslinie 75 – erneut ein krasser Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.

  • Die Vollversammlung selbst wurde nach übereinstimmenden Informationen mehrerer Beobachter_innen durch Zivilpolizist_innen beobachtet. Diese waren durch Uniformen des universitären Sicherheitsdienstes getarnt. Ob die Universitätsleitung diesen Einsatz auf universitärem Gelände genehmigt hatte, ist bisher unklar. In jedem Fall handelt es sich um eine klare Kriminalisierung aller Studierenden, die an der Vollversammlung teilnahmen.

  • Die sich an die Vollversammlung anschließende Spontandemonstration wurde sofort beim Verlassen des Campus durch eine Hundertschaft der Polizei gestoppt. Hierbei erlitten mehrere Studierende leichte Verletzungen durch Faust- und Ellbogenschläge. Auch nachdem die Demonstration loslaufen durfte, wurde sie auf ihrem Weg durchs Frankfurter Westend immer wieder durch eine Polizeikette zum Anhalten gebracht.

 

Es zeigt sich, dass die Frankfurter Polizei ihre im letzten Jahr im Rahmen der Blockupy-Proteste erprobte Strategie weiter vorantreibt,“ erklärt Florian Muhs, ein Sprecher des Arbeitskreises. „Das martialische und nicht zu rechtfertigende Polizeiaufgebot bei der Räumung und den anschließenden Demonstrationen dient einzig und allein der Einschüchterung von Demonstrant_innen und Aktivist_innen. Die Demonstrationsfreiheit ist und bleibt ein demokratisches Grundrecht, welches in Frankfurt immer wieder zur Disposition gestellt wird.“

 

„Besonders der erneute Eingriff in die Pressefreiheit zeigt noch einmal ganz deutlich auf, dass die Frankfurter Polizei grundgesetzlich geschützte Bereiche konsequent ignoriert,“ ergänzt Muhs. „Nachdem die Staatsanwaltschaft nach den Hausdurchsuchungen im Februar zurückrudern musste, versucht die Polizei zweieinhalb Monate später, genau die gleichen Eingriffe durchzusetzen. Es ist erfreulich, dass sich dieses Mal zu Recht kein_e Ermittlungsrichter_in bereit erklärt hat, diesen Eingriff mitzutragen. Alleine der Versuch seitens der Polizei ist jedoch skandalös.“

 

Der AK Recht befürchtet, dass sich die in der letzten Woche zu beobachtenden Notstandsübungen der Frankfurter Polizei bei den Protesten gegen den Aufmarsch der NPD am 1. Mai fortsetzen werden.

 

http://akrechtunifrankfurt.wordpress.com