Ulm - Klage gegen Ulmer Polizeichef bleibt erfolglos

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Erstveröffentlicht: 
05.04.2013

Fast vier Jahre nach dem NPD-Aufmarsch am 1. Mai 2009 ist die Kritik an der Polizeitaktik juristisch erledigt. Der Einsatzleiter bleibt persönlich straffrei.

 

Die beiden von Ulms Polizeichef Karl-Heinz Keller am 1. Mai 2009 angeordneten Polizeikessel während eines NPD-Aufmarsches waren zwar rechtswidrig, persönlich bleibt der Einsatzleiter aber straffrei. Mit Beschluss vom 19. März 2013 hat das Oberlandesgericht Stuttgart - wie erst jetzt bekannt wurde - die Klage gegen den Polizeichef wegen Freiheitsberaubung verworfen. Damit ist die beinahe vier Jahre währende juristische Auseinandersetzung endgültig beendet.

 

An jenem 1. Mai 2009 hatte die Polizei an zwei Stellen in der Stadt Gegendemonstranten eingekesselt und teilweise stundenlang festgehalten. Der Leitende Kriminaldirektor hat dieses Vorgehen im Nachhinein damit gerechtfertigt, dass es sich bei den Eingekesselten um größtenteils vermummte Personen des so genannten schwarzen Blocks gehandelt habe, von denen Straftaten auszugehen drohten. Eine Begründung, der die Gerichte freilich nicht folgten. Nach deren Urteilen waren beide Einkesselungen rechtswidrig, das Vorgehen der Polizei entsprach somit nicht dem Recht.

 

Darüber hinaus sind zahlreiche Verfahren gegen die von der Polizei gefilmten Demonstranten eingestellt oder gar durch Freispruch beendet worden. Die von Polizei und Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise des angeblichen Gewaltpotenzials hielten den Beurteilungen der Richter meist nicht stand.

 

Konsequenzen hat das widerrechtliche Verhalten der Polizeiführung aber nicht. Zunächst hatte die zuständige Staatsanwaltschaft Tübingen das Ermittlungsverfahren gegen Keller eingestellt, weil kein Vorsatz nachzuweisen sei. Keller war seinerzeit irrtümlich davon ausgegangen, dass die betroffenen Personen offiziell von der Demonstration ausgeschlossen worden seien und die Einkesselung richterlich bestätigt worden sei. Ihm konnte allerdings nicht nachgewiesen werden, dass er sich absichtlich und vorsätzlich darüber hinweggesetzt hatte.

 

Eine Einschätzung, der die Generalstaatsanwaltschaft folgte, bei der der Ulmer Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser Beschwerde eingelegt hatte. Zuguterletzt hat jetzt noch das Oberlandesgericht Stuttgart den Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung darüber als unzulässig verworfen. Oberhäuser war gestern dienstlich unterwegs und nicht zu erreichen. Polizeichef Keller wollte sich dazu nicht äußern.