Graffitiprozess Update

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Am Montag wurde gegen unsere Freunde verhandelt. Nach einem schleppenden Beginn mit mehr Pausen als Verhandlung wurde das Verfahren des offensiv agierenden Heranwachsenden kurzerhand abgetrennt, um in Ruhe das Urteil gegen den Jugendlichen verhandeln zu können. Trotz miserabler Indizienlage – Beweise gibt es nicht – wurde N. zu 6 Monaten Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung verurteilt!

 

Gleich, als die Richterin und die Schöff_innen den Saal betraten, machte der Angeklagte M. deutlich, dass er nicht hier ist, um sich vor dem hohen Gericht zu beugen und aburteilen zu lassen. Auf die Anweisung sich zu erheben, antwortete er mit der Verlesung eines Antrages, indem er forderte, allen Anwesenden die Ausführung dieses Rituals frei zu stellen. Er begründete dies damit, dass der Großteil der Anwesenden sowieso nicht gewillt sei, diesem Gericht, Staat oder Rechtssystem einen irgendwie gearteten Respekt zu zollen. Während der Verlesung des Antrages drohte Staatsanwältin Knorr mehrmals damit, den Raum zu verlassen, drehte aber an der Tür wieder um und nahm ihren Platz wieder ein, um dort weiter zu schimpfen.

 

Nachdem die Anklageschrift verlesen war und die Angeklagten auf eine Einlassung zur Sache verzichteten, zogen sich die Robenträger_innen zu Verhandlungen in's Hinterzimmer zurück. Aus den 10 angekündigten Minuten wurden 50 und der Antrag zur Verweigerung des Aufstehens wurde abgelehnt. Der Angeklagte M. antwortete mit einem Antrag auf einen Verteidiger seiner Wahl, woraufhin sich das Gericht erneut zur Beratung zurückzog.

 

Als Richterin Ostenried begründete, warum sie einen "Antrag auf Pflichtverteidigung" ablehnt, Versuchte der beantrage Verteidiger aus dem Publikum heraus zu erklären, dass es sich hier um einen völlig anderen Antrag handelt, was die Staatsanwältin dazu veranlasste, mit Rauswurf zu drohen. Als der Verteidiger dann ihre Aufforderung, er solle sich an die Anweisungen des Gerichtes halten mit "Ich halte mich an die Anweisungen der Strafprozessordnung." beantwortete, verließ die Staatsanwältin mit den Worten "Wir sind hier nicht im Kindergarten" den Saal.

 

Bis Frau Knorr sich wieder beruhigt hatte, verstand die Richterin, dass es in dem Antrag nicht um Pflicht- sondern um Wahlverteidigung geht und unterbrach die Verhandlung erneut. Nach 20 Minuten wurde dann das Verfahren gegen den Heranwachsenden M. abgetrennt, um in Ruhe ohne freche angeklagte und eventuelle Einmischungen durch das Publikum gegen den Jugendlichen verhandeln zu können.

 

Während der dreieinhalb-stündigen von störender Öffentlichkeit befreiten Verhandlungen abwechselnd im Verhandlungs- und Hinterzimmer wurde einer der Unterstützer_innen vor dem Sitzungssaal wegen am Gericht angebrachter Soligraffitis zur Personalienfeststellung zitiert, der Polizist Rönsch konnte sich nur leider nicht entscheiden, ob er die Personalien eines Beschuldigten oder Zeugen aufnehmen wollte. "Sie hören von der Staatsanwaltschaft!" Daraufhin begaben sich circa zehn weitere Personen zur Personalienfeststellung, um eine Überprüfung des Vorfalles zu erleichtern.

 

Trotz der miserablen Indizienlage konnte der Anwalt des Angeklagten nur eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf drei Jahre Bewährung aushandeln. Richterin Ostenried hätte sich auf eine weitaus geringere Strafe eingelassen, die Staatsanwältin war dazu aber nicht bereit. Das hätte angesichts der fahrlässigen und fehlerhaften Ermittlungsweise, die sie zur Hauptverhandlung zuließ auch einen Gesichtsverlust ihrerseits bedeutet.

 

"Das Verhalten des Gerichts zeigt deutlich, dass ihm nicht an einem fairen Verfahren gelegen ist. Vielmehr sollen die Verhandlungen auf Kosten der vermeintlichen Delinquent_innen möglichst reibungslos abgefertigt werden. Davon lasse ich mich aber nicht entmutigen und nutze die Zeit, mich auf die Fortsetzung des Prozesses vorzubereiten. Vielen Dank an alle die uns unterstützt haben und weiter unterstützen.", so der Angeklagte nach dem Prozess. Alle von Repression betroffenen sollten ihren Kopf oben halten.

 

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