NPD darf in Mannheim am 1. Mai aufmarschieren

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Erstveröffentlicht: 
30.04.2012

Die rechtsextreme NPD hat sich juristisch durchgesetzt und darf am 1. Mai durch Mannheim ziehen. Vergeblich hatte die Stadt alles versucht, um den Aufmarsch zu verhindern. Nun sollen strenge Auflagen dafür sorgen, dass alles halbwegs ruhigbleibt.

 

Die rechtsextreme NPD darf am Tag der Arbeit durch Mannheim marschieren. In einem zähen Ringen mit der Stadt setzte sich die Partei wenige Stunden vor dem geplanten Aufmarsch endgültig durch. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) sah keine ausreichenden Gründe, der NPD das Recht zu verweigern. Das teilte die Behörde am Montagabend mit. Der Beschluss sei "unanfechtbar", es gebe für die Stadt also keine Möglichkeit, die Entscheidung noch irgendwie anzufechten. "Wenn wir könnten, würden wir", sagte ein Stadtsprecher.

 

Ihm zufolge sollen strenge Auflagen nun eine Eskalation verhindern helfen. Bei der Stadt seien 21 Gegenkundgebungen angemeldet, wobei mit jeweils 200 Teilnehmern zu rechnen sei - also in Summe gut 4000. Die NPD rechne in ihrer Anmeldung mit etwa 250 Personen. Unter anderem solle es für ihre geplante Route Einschränkungen geben.

 

Der Erlaubnis war ein längerer juristischer Streit vorausgegangen. So hatte sich die NPD beim Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe wiederholt gegen ein Versammlungsverbot der Stadt Mannheim zur Wehr gesetzt und vorläufig Recht bekommen, wie die Behörde ebenfalls am Montag mitteilte. Die Stadt legte Revision beim VGH in Mannheim ein, der dann später am selben Abend endgültig entschied. "Hinreichende Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit seien nicht ersichtlich", hieß es in einer Mitteilung.

 

Schon das zuvor mit dem Fall befasste VG hatte ausgeführt, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ein derart hohes Gut sei, dass es nur unter besonderen Umständen einzuschränken sei - etwa dann, "wenn eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abgewendet werden müsse". Dafür seien aber nach eingehender Prüfung keine Anzeichen zu erkennen. Der VGH ergänzte, dass die Aktion der NPD am 1. Mai zwar "bei Teilen der Bevölkerung (...) Assoziationen an die Pervertierung und Instrumentalisierung des Feiertags der Arbeiterbewegung durch das nationalsozialistische Regime wecken und als Provokation empfunden werden" könne. Doch die Partei stelle bei ihren Aufzugsplänen keinen Bezug dazu her.

 

Bereits das VG hatte ausgeführt: "Aus dem Thema der Veranstaltung ("Raus aus dem Euro! Wir wollen nicht Zahlmeister Europas sein!") ergebe sich nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit, dass aus ihr heraus Straftaten begangen würden. Das hierzu herausgegebene Flugblatt enthalte kein rechtsextremistisches Gedankengut." Andere Veranstaltungen dieser Art in Ludwigshafen, Worms und Frankenthal seien ohne Gewalttätigkeiten oder Straftaten abgelaufen. Auch die Anmelder und Redner der in Mannheim geplanten Aktion lieferten keinen Grund zur Besorgnis, dass Straftaten wahrscheinlich wären.

 

Mit Blick auf bisherige Erfahrungen mit der NPD mahnte das Gericht an, dass die Demokratie hierzulande wehrhaft genug sein müsse, um ihre eigenen Grundrechte auch der für ihre Hetze bekannten Partei einzuräumen. Wörtlich heißt es dazu beim VG: "Auch die Ablehnung eines bestimmten - etwa fremdenfeindlichen - Gedankenguts durch den ganz überwiegenden Teil der Bevölkerung rechtfertige für sich allein keine Beschränkung der Grundrechte rechtsextremer Demonstranten."

Die Stadt Mannheim hatte am 24. April die unter freiem Himmel geplante Versammlung verboten und auch jede Ersatzveranstaltung auf ihrem Gebiet. Es folgte der Streit zwischen den verschiedenen Gerichten, wobei der VGH zunächst auch schon wegen formaljuristischer Zuständigkeiten eine Entscheidung fällte und erst zuletzt am Abend mit dem endgültigen Beschluss eine inhaltliche Begründung lieferte.

 

Die NPD beschäftigt mit ihren Kundgebungswünschen immer wieder die Gerichte. Da sie nicht verboten ist, stehen ihr grundsätzlich dieselben Rechte zu wie allen anderen Parteien auch. Nach der Mordserie der Zwickauer Zelle NSU, die aus NPD-Kreisen Hilfe erhalten haben soll, wird ein Verbot der Partei wieder bundesweit diskutiert.