Widerstand ist möglich - sogar im Spätkauf

Erstveröffentlicht: 
21.12.2011

ARBEIT Die Klage gegen einen Ladeninhaber wegen nicht bezahlten Lohns endet mit einem Vergleich

 

Mit einem Vergleich endete am 20. Dezember vor dem Arbeitsgericht der Lohnkonflikt zwischen dem ehemaligen Mitarbeiter eines Friedrichshainer Spätkaufs und dessen Besitzer. Der Mitarbeiter hatte entgangenen Lohn einklagen wollen, weil er auf Basis eines Minijobvertrags bis zu 60 Stunden wöchentlich im Laden gearbeitet habe (die taz berichtete). Der Inhaber hingegen gab an, der Angestellte sei nur 20 Monatsstunden beschäftigt gewesen. Der Angestellte bekommt nach der Einigung eine Abfindung von 4.000 Euro sowie eine Bescheinigung, dass er sechs Tage in der Woche in dem Spätkauf gearbeitet hat. Beide Parteien verpflichten sich wechselseitig, keine weiteren Forderungen mehr zu stellen und alle Anzeigen zurückzunehmen. Der Spätkaufbesitzer hatte nicht nur den Kläger wegen falscher Angaben, sondern auch mehrere Internetportale verklagt, die über den Fall berichteten.

Der Kläger zeigte sich gegenüber der taz über das Ergebnis erleichtert: "Ich konnte alle meine Forderungen durchsetzen." Wichtig sei ihm vor allem der Nachweis gewesen, dass er sechs Tage in der Woche in dem Laden gearbeitet habe. "Der Ausgang zeigt, dass Widerstand auch in schwer organisierbaren Branchen möglich ist", meinte auch der Sekretär der Berliner Freien ArbeiterInnen-Union (FAU), Florian Wegner. Der Angestellte hatte sich von der anarchosyndikalistischen Gewerkschaft unterstützen lassen. In den vergangenen Wochen organisierte sie mit einer Friedrichshainer Nachbarschaftsinitiative mehrere Veranstaltungen und Kundgebungen in der Nähe des Spätkaufs. Die letzte fand am vergangenen Freitag statt, dazu schickte auch die als "Emmely" bekannt gewordene Kaiser's-Kassiererin eine Grußadresse. Sie war bundesweit bekannt geworden, weil sie sich erfolgreich gegen ihre Entlassung wegen eines angeblich unterschlagenen Flaschenbons im Wert von 1,30 Euro gewehrt hatte. PETER NOWAK