NPDler durfte Bombenzutaten horten

Erstveröffentlicht: 
19.12.2011

Klage gegen Lörracher Neonazi abgelehnt


Beim Leiter der NPD-Jugend in Lörrach fand man Chemikalien, Zündschnüre und Fernzünder. Doch auch das Oberlandesgericht lehnt eine Anklage gegen ihn ab.von Christian Rath

 

FREIBURG taz | Der südbadische Neonazi Thomas Baumann hatte 22 Kilo Zutaten für die Herstellung von Sprengstoff gehortet, wird deshalb aber nicht angeklagt. Dies entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. "Unglaublich, dass die Justiz den Rechtsterrorismus immer noch so verharmlost", kommentiert die autonome AntiFa Freiburg, die der Polizei 2009 den entscheidenden Tipp gab.

Baumann hatte Chemikalien, Zündschnüre, Bauteile für Fernzünder sowie Sprengstofffachliteratur angeschafft. Es sei die größte derartige Menge an Bombengrundstoff, die je bei einem Neonazi gefunden wurde, sagten die Ermittler bei der Festnahme. In wenigen Stunden hätte Baumann, der auch den Lörracher Stützpunkt der NPD-Jugendorganisation leitete, eine gefährliche Rohrbombe bauen können.

Wie schon das Landgericht Freiburg lehnte nun auch das OLG Karlsruhe eine Anklage wegen Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens ab. Eine Beschwerde der Lörracher Staatsanwaltschaft wurde abgelehnt. Baumann habe noch keine "bestimmte Tat geplant" und nicht einmal konkrete Vorstellungen "im Hinblick auf ein Angriffsziel und den Angriffszeitpunkt" entwickelt. Dies sei aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof erforderlich, weil hier schon weit im Vorfeld eines Delikts mit Strafe gedroht werde.

 

Anklage wegen kleinen Waffendelikten

Dabei schrieb Baumann im April 2008 an den örtlichen NPD-Chef: "Ich hätte gerne, wenn möglich, die Namen und Adressen von wichtigen politischen Gegnern. […] Wir haben uns jetzt langsam strukturiert und gehen zum Gegenschlag über." Auf dessen Anforderung, das linke Freiburger Zentrum KTS auszuspionieren, erklärte sich Baumann dazu bereit. Das alles genügte den OLG-Richtern jedoch nicht.

Auch die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" konnte das OLG nicht erkennen. Bei diesem seit 2009 geltenden neuen Tatbestand seien zwar die Anforderungen an die Konkretisierung der Tat geringer, doch auch diese seien nicht erfüllt. Es sei nicht ersichtlich, ob Baumann einen "todbringenden Einsatz des noch herzustellenden Sprengstoffs überhaupt in Erwägung gezogen hätte".

Baumann wird nun lediglich vor dem Amtsgericht Lörrach wegen kleinerer Waffendelikte angeklagt. (Az.: 2 Ws 157/11)