Beschwerde vor Gericht - Offensive Abtreibungsgegner

Erstveröffentlicht: 
26.03.2011

Anfang März bestätigte das Freiburger Verwaltungsgericht eine Entscheidung der Stadtverwaltung. Die hatte Abtreibungsgegnerinnen untersagt, als "Gehwegberaterinnen" junge Frauen und Paare in der Nähe der Pro Familia-Beratungsstelle in der Humboldtstraße auf Schwangerschaft oder Abtreibung anzusprechen. Mit einem Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim sind nun die Abtreibungsgegner von "Lebenszentrum – Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland" vorstellig geworden.

 

Das entspricht in etwa dem Antrag auf "einstweilige Verfügung" – und ist ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Sollte dem stattgegeben werden, dürften die Gehwegberaterinnen wieder in der Humboldtstraße Frauen und Paare ansprechen.

Bis zum 11. April läuft noch die Begründungsfrist für die Beschwerde, vorAblauf dieser Frist werde in aller Regel nicht über einen Beschwerdeantrag entschieden, so ein Gerichtssprecher.