Die Versammlungsfreiheit unzulässig eingeschränkt

Erstveröffentlicht: 
06.03.2011

Leserbrief: Trommelgruppe

 

Die Versammlungsfreiheit unzulässig eingeschränkt

 

Am 10. Dezember kam es zum massiven Polizeieinsatz gegen die Band Sambasta während der Proteste anlässlich des deutsch-französischen Gipfels. In der Kaiser-Joseph-Straße, nahe dem Martinstor wurden die Musiker eingekesselt und in eine Seitengasse gedrängt. Anschließend wurden ihre Instrumente unter dem Vorwurf der versuchten Körperverletzung durch angeblich zu laute Musik beschlagnahmt. Der Vorgang sowie die Anschuldigung der versuchten Körperverletzung wirken jedoch konstruiert und die Beschlagnahmung der Instrumente ist somit ungerechtfertigt. Noch im vergangenen Oktober hatte die gleiche Samba-Band mit behördlicher Genehmigung bei einer Anti-Atom-Veranstaltung am Bertoldsbrunnen gespielt, ohne dass es zu Beanstandungen gekommen ist. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Stadtverwaltung zwischen Protesten, die ihr genehm sind, und anderen, ihr unangenehmen unterscheidet. Damit wird die verfassungsgemäße Versammlungsfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt.