Für den G20-Gipfel in Hamburg haben BKA und Bundespolizei von etlichen Staaten Personendaten erhalten. Womöglich handelt es sich dabei nicht um Angaben zu StraftäterInnen, sondern um Verdachtsdateien zu vermuteten „Extremisten“. Auch zur Strafverfolgung werden Daten getauscht. Eine europäische „Störerdatei“ ist weiterhin nicht in Sicht.
Als Zentralstelle für die internationale Zusammenarbeit hat das Bundeskriminalamt (BKA) zum G20-Gipfel in Hamburg mit vielen internationalen Behörden Personendaten über „polizeibekannte linke Aktivisten“ ausgetauscht. Laut dem Bundesinnenministerium wurden die meisten Informationen über das Netzwerk der „Police Working Group on Terrorism“ (PWGT) übermittelt, der alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, die Schweiz und Island angehören. Austausche erfolgten mit 19 europäischen Ländern, darunter Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Österreich, Schweden und Spanien. Weitere Daten kamen aus den USA und Kanada.
Die PWGT gehört nicht zur Europäischen Union. Es handelt sich um einen informellen Zusammenschluss, der 1979 maßgeblich von Deutschland zur Bekämpfung militanter linker Gruppen gegründet wurde. Nachdem diese den bewaffneten Kampf in den 90er Jahren aufgaben, wurde das Netzwerk nicht aufgelöst. Stattdessen folgte im Jahr 2000 die thematische Erweiterung auf „politische gewalttätige Aktivitäten“. Mit Behörden wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung aus Österreich nehmen auch Inlandsgeheimdienste an der PWGT teil.
Datenschutzbeauftragter rügt Speicherung auf Verdacht
Über die PWGT werden auch Informationen zu Personen verteilt, die niemals wegen eines politischen Deliktes angeklagt oder verurteilt wurden. 2010 hatte die belgische PWGT-Kontaktstelle beispielsweise eine Liste vieler AktivistInnen, die im Rahmen eines antirassistischen Grenzcamps in Brüssel „präventiv“ verhaftet wurden, verschickt. Eine Sammelmail an alle 16 Herkunftsländer der Betroffenen enthielt Namen und Geburtsdaten zu 380 Personen. Ein konkreter Tatvorwurf wurde nicht genannt. Die Betroffenen werden nach Gutdünken in nationale Dateien zu „Extremisten“ überführt.
Auch das BKA hatte mehrere der damals 98 aus Brüssel gemeldeten deutschen AktivistInnen in eigene Datenbanken übernommen. Peter Schaar, der damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz, hatte diese Praxis in einem Kontrollbericht ausdrücklich gerügt. Bemängelt wurde außerdem, dass die Speicherung unter einer falschen Sachverhaltsdarstellung erfolgte.
Früher führte das BKA Personen, die „im Inland als Globalisierungsgegner bekannt geworden sind“, in der inzwischen aufgelösten Datei „International agierende gewaltbereite Störer“ (IgaSt). Auch dabei handelte es sich um eine Verdachtsdatei, in der auch gespeichert wurde, wer am Rande eines Protests kontrolliert wurde. Mittlerweile wurde IgaSt in die beim BKA geführte Zentraldatei „Politisch motivierte Kriminalität – links“ („PMK-links-Z“) überführt. Soweit bekannt, werden dort aber nur deutsche Staatsangehörige gespeichert.
„SOKO Schwarzer Block“
Welche der zum G20-Gipfel erhaltenen Daten das BKA an die Hamburger Polizei beziehungsweise die dortige „Besondere Aufbauorganisation Michel“ übermittelte, bleibt offen. Der Antwort zufolge könnten vom BKA auch nach dem Gipfel Informationen an die 21 Staaten überlassen worden sein. Denn der internationale Datentausch diene auch zur „Verfolgung von Straftaten im Kontext des G20-Gipfels“.
Hierfür hat der Hamburger Innensenat die Sonderkommission „Schwarzer Block“ eingerichtet, in der 170 BeamtInnen Bilder und Videos von Protesten und Krawallen auswerten. Entsprechende Dateien können von Privatpersonen auf einer eigens eingerichteten Plattform hochgeladen werden. Vor einer Woche habe die Polizei nach Auskunft des Hamburger Innensenats bereits rund 10.000 Dateien erhalten, täglich würden rund 1.000 weitere hochgeladen.
Auch die EU-Polizeiagentur Europol hat den G20-Gipfel rund um die Uhr unterstützt. Zwar speichert Europol in seiner Analysedatei „Dolphin“ auch Personen oder Vorkommnisse zu „anarchistischen, autonomen oder linksgerichteten“ Bewegungen. Jedoch muss es sich dabei um „schwere Straftaten“ oder „Terrorismus“ handeln. Deshalb ist nicht bekannt, inwiefern Europol auch Daten an das BKA oder die Polizei in Hamburg weitergab. „Dolphin“ kann nur bei polizeilichen Ermittlungen und nicht bei einer Personenüberprüfung abgefragt werden. Dies ist nur beim Europol-Informationssystem (EIS) möglich. Dem Bundesinnenministerium zufolge sei das EIS nur einmal abgefragt worden, jedoch habe sich kein Treffer ergeben.
Seit 2001 Forderung nach EU-weiter „Störerdatei“
Nach dem G20-Gipfel in Hamburg hatte der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Einrichtung einer europaweiten Datei zu „brutalen Krawalltouristen“ gefordert. Es war Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), der Maas auf die Problematik einer solchen Datei hinwies. Denn zuerst müssen europaweit gemeinsame Kriterien für die Speicherung einer bestimmten Personengruppe gefunden werden. Daran waren sämtliche Anläufe auf Ebene der Europäischen Union zuvor gescheitert.
Eine europäische Datensammlung zu linkem Aktivismus wurde zuerst im Juli 2001 verabredet, eine Woche nach dem G8-Gipfel in Genua. Zur Umsetzung kam es jedoch nicht. Nach dem Treffen der G8 in Heiligendamm 2007 setzte der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) das Thema erneut auf die Agenda. Auch dieser Vorstoß konnte sich nicht durchsetzen, da auf EU-Ebene keine gemeinsame Definition zu „Störern“ oder „gewalttätigen Extremisten“ existiert.
Bundespolizei nutzt Datenbanken nicht-europäischer Staaten
Auch die Bundespolizei hat zum G20-Gipfel Daten mit den grenzpolizeilichen Behörden aller Nachbarstaaten ausgetauscht. Der Umfang ist allerdings unklar, außerdem ist unbekannt, ob die Bundespolizei ganze Listen erhielt oder einzelne Anfragen zu Personen an die Länder richtete. Auch nicht-europäische Staaten waren in den polizeilichen Informationsaustausch einbezogen.
Zwar dürfen deutsche Behörden nicht auf polizeiliche Datenbanken anderer Länder zugreifen, mit einem Trick hat die Bundespolizei dieses Hindernis jedoch umgangen. Wie die Hamburger Polizei hat die Bundespolizei ausländische VerbindungsbeamtInnen eingeladen, die über den Zugang zu den Datensammlungen ihrer Entsendestaaten verfügten. Auf diese Weise konnten die dort gespeicherten Informationen auch für Grenzkontrollen oder Personenüberprüfungen genutzt werden. Der Bundespolizei zufolge wurden an den Grenzen 61 Personen mit Bezug zum G20-Gipfel zurückgewiesen.