Der Deal mit Freien Kameraden wackelt

Erstveröffentlicht: 
03.07.2017

Seit zwei Sitzungstagen sagen die Neonazis aus – doch die Richter vermissen markante Details.

Von Alexander Schneider

 

Robert S. (19) und Florian N. (27), zwei Rechtsextremisten aus Dresden, sind die ersten Angeklagten, die sich als Mitglieder der „Freien Kameradschaft Dresden“ (FKD) vor dem Landgericht Dresden verantworten müssen. Ihnen werden eine Reihe von Angriffen auf Ausländer, ein alternatives Wohnprojekt in Übigau und Flüchtlingsunterkünfte vorgeworfen. Auch an den Krawallen in Heidenau im August 2015 haben sie teilgenommen. Während S. auch im August 2016 beim Dresdner Stadtfest als Teil einer „kleinen Bürgerwehr“ gezielt Ausländer angegriffen haben soll, wird N. vorgeworfen, sich an den Ausschreitungen im Leipziger Stadtteil Connewitz im Januar 2016 beteiligt zu haben – dabei entstanden allein 112 000 Euro Sachschaden.

 

Zum Auftakt hat das Gericht mit den Prozessbeteiligten eine Vereinbarung geschlossen. Dieser Deal sieht vor, dass die Angeklagten voll umfassend aussagen und sie dafür mit einem Strafrahmen von nicht mehr als vier Jahren rechnen können. S., der bei manchen Taten Jugendlicher war, erwartet eine Jugendstrafe in dieser Höhe.

 

Was die Angeklagten danach an zwei vollen Prozesstagen jedoch von sich gaben, hat die Staatsschutzkammer nicht überzeugt. Wie schon am Dienstag hat der Vorsitzende Richter Joachim Kubista beiden Männern am Freitag erneut klarzumachen versucht, dass sie bei ihren Geständnissen wesentliche Teile der Vorwürfe vermissen ließen. Sie hatten ihre Rolle recht beschönigend dargestellt. So sagte N. etwa, er habe mit einer „Eskalation“ gerechnet, als er mit rund 300 meist Vermummten durch Connewitz marschierte. In den Akten ist jedoch von einem gezielten Angriff die Rede. Die Täter, vor allem Rechtsextreme und Hooligans, seien davon ausgegangen, dass sie in der vermeintlichen Linkenhochburg kaum Widerstand befürchten müssten, da an jenem 11. Januar 2016 anlässlich des Legida-Jahrestages in der Innenstadt dort auch alle Gegendemonstranten vermutet wurden. Das klingt anders - auch wenn N. zum Motiv des nächtlichen Angriffs gesagt hatte: „Ok, wir werden denen zeigen, dass wir ihre Festung einnehmen können“.

 

Wenn der Deal platzt, drohen den Angeklagten weit höhere Strafen – und allen Beteiligten eine deutlich aufwendigere Beweisaufnahme.