Angst vor Gewalt: Dortmunder Jobcenter lädt Rechtsextremisten nicht vor

Sicherheit im Jobcenter: Neonazi muss nicht erscheinen
Erstveröffentlicht: 
03.07.2017
  • Rechtsextremist muss nicht zum Jobcenter.
  • Aktenvermerk: "Kunden nicht einladen".
  • Jobcenter will Mitarbeiter vor Gewalt schützen.

 

Ein in Dortmund stadtbekannter Rechtsextremist der von Hartz IV lebt, braucht das Jobcenter nicht zu besuchen. In seiner Akte steht ein Vermerk, dass dieser Kunde aufgrund seiner "bedenklichen Haltung zum Grundgesetz" nicht einzuladen ist. Entsprechende Unterlagen liegen dem WDR vor.

 

Andere Jobcenter-Kunden sagen dazu: "Dann kriegt der Sonderrechte, das finde ich nicht gut" oder "Ich muss mich morgens hier in die Warteschlange stellen, dann kann das gefälligst ein anderer auch tun." 

 

Jobcenter will Mitarbeiter schützen


Das Jobcenter begründet den Eintrag mit dem Schutz der Mitarbeiter vor Gewalt. Deshalb habe der Sachbearbeiter des einschlägig vorbestraften 63-Jährigen alle wichtigen Dinge per Telefon oder schriftlich geregelt, ohne den Mann einzuladen. Bei anderen Jobcenter-Kunden wäre das undenkbar. Wer nicht persönlich erscheint, dem drohen Leistungskürzungen.

 

Ob diesem Kunden die Leistungen gekürzt wurden, dazu wollte sich das Jobcenter auf Nachfrage des WDR nicht äußern. Was konkret zwischen dem Kunden und Mitarbeitern in der Vergangenheit vorgefallen ist, dazu hat das Jobcenter mit Verweis auf den Datenschutz nichts gesagt. 

 

Vermerk inzwischen gelöscht


Der Vermerk ist inzwischen aus der Akte des Mannes gelöscht worden, sagt Michael Schneider vom Jobcenter. Durch die WDR-Anfrage ist aufgefallen, dass dieser Aktenvermerk gegen Datenschutzbestimmungen verstößt, weil die politische Gesinnung festgehalten wurde. Die Akten weiterer Rechtsextremisten sollen nun überprüft werden, um entsprechende Einträge zu löschen.

 

Was das Jobcenter allerdings nicht sagt, ist, ob es nun Kunden mit rechter Gesinnung wieder zu Terminen einlädt oder nicht. Im vergangenen Jahr wurden im Dortmunder Jobcenter 22 so genannte Hausverbote ausgesprochen. Bei etwa 87.000 Hartz-IV-Empfängern eine seltene Maßnahme.