Meinungsfreiheit hat Grenzen Hausdurchsuchungen wegen Hasspostings

Erstveröffentlicht: 
20.06.2017

Polizei und Justiz haben heute in Sachsen die Wohnungen von drei Männern durchsucht. Den Angaben zufolge sollen sie im Internet mit sogenannten Hasspostings Volksverhetzungen begangen bzw. zu Straftaten aufgefordert haben. Bei den Durchsuchungen, die zeitgleich in Leipzig und im Bereich Werdau stattfanden, wurden mehrere Datenträger, ein Mobiltelefon und Computertechnik sichergestellt.

 

Bundesweit wurden 36 Wohnungen von Beschuldigten in 14 Bundesländern durchsucht. Die verfolgten Taten sind nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) überwiegend politisch rechts motiviert. Anlass ist der bundesweite Aktionstag gegen Hasspostings. 

 

Hasspostings sind oft strafbar


Laut BKA sind im Internet Bedrohungen und Nötigungen, aber auch Verunglimpfungen und Volksverhetzungen bis hin zu Aufrufen zu Straftaten weit verbreitet. Solche Hasskriminalität im Netz vergifte das gesellschaftliche Klima und könne zur Radikalisierung von Einzelnen oder auch Gruppen führen. Hetzparolen im Internet würden zudem das Verständnis von Meinungsfreiheit missbrauchen und untergraben. Denn Meinungsfreiheit endet dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Straftaten in der realen Welt oder im Internet begangen werden.

 

Wer im Internet und in sozialen Netzwerken auf Hass, Hetze und verbale Gewalt stößt oder gar Opfer wird, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten.

Bundeskriminalamt

Wer Hasspostings im Internet veröffentlicht, kann dem BKA zufolge empfindlich bestraft werden. Beispielsweise kann Volksverhetzung in sozialen Netzwerken oder Onlineforen mit einer Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.