Prozess um linksextreme Krawalle in Leipzig geht in neue Runde

Erstveröffentlicht: 
16.06.2017

Der Prozess um die linksextremen Krawalle am 15. Januar 2015 geht in die nächste Runde. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt.

 

Leipzig. Der Prozess um die linksextremen Krawalle am 15. Januar 2015 geht in die nächste Runde. Nach LVZ-Informationen haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt.

 

Angeklagt ist Johann G. (24) wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll der Student an jenem Tag bei Angriffen auf zumindest zwei Objekte nachweislich beteiligt gewesen sein: Am Amtsgericht in der Bernhard-Göring-Straße, wo 40 Scheiben zerstört wurden, sowie an einem Friseursalon am Dittrichring, der von einem AfD-Funktionär betrieben wird, wo alle vier Schaufenster eingeworfen wurden. Die Beweise der Anklagebehörde: An beiden Tatorten wurden Steine gesichert, an denen sich DNA-Spuren des Angeklagten befanden. Johann G. bestritt jedoch die Tatvorwürfe vor Gericht und behauptete, lediglich auf die Steine geniest zu haben, als er die Demo-Teilnehmer als Unbeteiligter beobachtete.

 

Das Amtsgericht war von dieser Version nicht überzeugt und sprach den mutmaßlichen Steinewerfer wegen des Tatvorwurfs des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall schuldig. Er wurde zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, wovon allerdings vier Monate wegen überlanger Verfahrensdauer als vollstreckt gelten. Zudem floss in das Urteil eine Vorstrafe ein. Der gebürtige Hallenser sitzt derzeit wegen gefährlicher Körperverletzung hinter Gittern.

 

Nicht erwiesen werden konnte aus Sicht des Amtsgerichts der Tatbestand der versuchten gefährlichen Körperverletzung. Dies hatte die Staatsanwaltschaft neben Landfriedensbruch ebenfalls angeklagt und auch entsprechend eine längere Haftdauer gefordert, nämlich insgesamt drei Jahre.

 

Die Behörde legte nach Informationen des Gerichts ebenso Berufung ein wie auch die Verteidigung. Somit wird der Fall nun am Landgericht neu aufgerollt. Wann der Prozess stattfindet, ist allerdings noch offen.

 

Es handelt sich um das bislang einzige Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem massiven Ausschreitungen am 15. Januar 2015. Und allzu viele folgen auch nicht mehr: Lediglich ein weiterer mutmaßlicher Steinewerfer (26) wurde von der Staatsanwaltschaft wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt. Die übrigen Ermittlungsverfahren sind alle eingestellt worden.

 

Dabei konnte die Polizei unmittelbar nach den Krawallen rund 200 Demoteilnehmer festsetzen. Straftaten ließen sich ihnen nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber nicht nachweisen. Den eigentlichen Gewalttätern sei, so die Behörde, überwiegend die Flucht gelungen.

 

Als Anlass für die Krawall-Demo, bei der mehrere Hundert Linksextremisten durch Leipzig gezogen waren und Gerichtsgebäude, Banken sowie Geschäfte angegriffen hatten, musste der vermeintlich rassistische Mord an dem 20-jährigen Asylbewerber Khaled I. in Dresden herhalten. Wie sich später herausstellte, war der Eritreer von einem Landsmann erstochen worden.

 

Von Frank Döring