Fastenmonat Ramadan - Polizei gibt Verhaltenstipps für Beamte im Umgang mit fastenden Muslimen

Erstveröffentlicht: 
02.06.2017

Der Verzicht von Essen und Flüssigkeit könne zu anderen Verhaltensweisen führen, mahnt die Polizei. Die CDU kritisiert die Verhaltenstipps. von Hasan Gökkaya

 

Die CDU-Fraktion erhebt schwere Vorwürfe gegen die Berliner Polizei, spricht sogar von einer „Verletzung grundlegender Rechtsstaatsprinzipien“. Grund dafür sind interne Verhaltenstipps für Beamte, die sie im Umgang mit fastenden Muslimen berücksichtigen sollen.

 

Die von der Präventionsstelle des Landeskriminalamtes Berlin erstellten Hinweise sind informativ, aber auch naiv formuliert. Neben Informationen über den Fastenmonat sollen Polizisten zum Beispiel Folgendes beachten: „Bei Fastenden kann sich eine gewisse 'Reizbarkeit' einstellen.“ So steht es in dem Schreiben, das dem Tagesspiegel vorliegt. Ein Lösungsvorschlag der Präventionsstelle: „Das Ansprechen der Fastenzeit kann Situationen positiv beeinflussen.“ Erklärt wird auch, dass Verzicht auf Wasser und Essen zum Schwächeanfall oder einer „gewissen Aufgebrachtheit“ führen könne.

 

Für die CDU-Fraktion sind die Verhaltenstipps ein falsches Signal: „Aggressionen bis hin zu Gesetzesverstößen, die durch das strenge Fasten bei diesen hochsommerlichen Temperaturen ausgelöst werden, dürfen weder toleriert noch durch Nachsicht ermutigt werden“, erklärt Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU. Denn keine Religionsgemeinschaft habe Anspruch auf Privilegierung. Ähnlich sieht es auch die AfD.

 

Polizeisprecher Winfrid Wenzel kann die Aufregung nicht nachvollziehen: „Ich denke, wer ohne bösen Blick das Schreiben liest, erkennt, dass es darin nur um die Vermittlung von Wissen geht, das man nicht bei jedem Beamten voraussetzen kann.“ Es gehe am Ende nur darum, den Beamten in Streifenwagen zu helfen, Situationen besser einschätzen zu können.

 

„Jeder Mensch, der unterzuckert, durstig oder hungrig ist, kann sich anders verhalten als sonst“, sagt Wenzel. Zudem betont er, dass die Hinweise weder Klischees erfüllen sollen noch Straffreiheit in Aussicht stellen würden. Tatsächlich geht der letzte Punkt in dem Informationsschreiben an die Polizisten darauf ein. So heißt es: „Die muslimische Fastenzeit rechtfertigt selbstverständlich kein Fehlverhalten!“