Frankfurt: Rechtsextremer "Lasermann" wegen Mordes angeklagt

Erstveröffentlicht: 
09.05.2017

Auf offener Straße soll der "Lasermann" 1992 in Frankfurt eine Frau erschossen haben. Nun wird dem Rechtsextremisten aus Schweden der Prozess gemacht.

 

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage wegen Mordverdachts gegen den heute 63-jährigen Schweden John Ausonius erhoben. Er soll 1992 die Garderobenfrau Blanka Z. auf offener Straße erschossen und ausgeraubt haben.

 

Es gebe genügend Beweise, teils durch Zeugenaussagen, teils durch am Tatort gefundene Patronenhülsen, die mit der in Schweden sichergestellten Munition übereinstimmen, zitiert der schwedische Fernsehsender SVT die Frankfurter Staatsanwältin Nadja Niesen unter Berufung auf die Nachrichtenagentur TT. Ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest. "Hoffentlich im Sommer", sagte sie dem Bericht zufolge.

 

Kurz nach dem Mord an Blanka Z. war Ausonius in Stockholm wegen anderer Taten festgenommen und 1995 zu lebenslanger Haft verurteilt worden: wegen Mordes in einem und versuchten Mordes in neun Fällen sowie neunfachen schweren Raubes. Bei Attentaten hatte der Rechtsextremist in seiner Heimat auf Migranten geschossen. Bei seinen ersten Taten benutzte er ein Gewehr mit einem Laser-Suchstrahl, weshalb er in der schwedischen Presse "Lasermann" genannt wird.

 

Führte Streit um einen Rechner oder Antisemitismus zum Mord?


Die in Frankfurt erschossene Frau war Jüdin. Ihr Fall kam im Zuge der Ermittlungen um die Terrorgruppe " Nationalsozialistischer Untergrund" erneut ins Rollen. Ausonius soll Blanka Z. in der Nacht zum 23. Februar 1992 mit einem Kopfschuss getötet und beraubt haben. Die 68-Jährige fuhr mit dem Fahrrad von ihrer Arbeitsstelle, einem Frankfurter Hotel, heim. Die Handtasche der Toten soll er auf der Flucht mitgenommen haben.

 

Die Ermittler gehen davon aus, dass Ausonius in der Tasche seinen Rechner vermutete, um den es einige Tage zuvor Streit an der Garderobe des Hotels gegeben hatte. Der Schwede habe der Angestellten vorgeworfen, sie habe ihn aus seinem Mantel gestohlen.

 

Das Verfahren musste damals eingestellt werden: Der Mann war wegen der Straftaten in Schweden für die deutschen Behörden nicht mehr greifbar. Zwei Rechtshilfeersuchen blieben zunächst ohne Erfolg, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte. "Erst während seiner Haftverbüßung in Schweden erklärte sich der Angeschuldigte zu einer Einlassung bereit."

 

Ende 2016 wurde der Mann nach Deutschland ausgeliefert, wo er seitdem in Untersuchungshaft sitzt.