Experte wird nicht vor Gericht geladen

Erstveröffentlicht: 
08.05.2017

Aus formalen Gründen wird darauf verzichtet, den Leiter von „Forensic Architecure“, Eyal Weizman, als Sachverständigen für den Prozess zu laden.

 

Die Experten-Rekonstruktion des Kasseler NSU-Mordes von 2006 wird doch nicht als Beweis im Oberlandesgericht (OLG) München eingebracht. Das haben die Anwälte der Opferfamilie Yozgat bekannt gegeben.

 

Die Tat wird der rechtsradikalen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zugeschrieben. Das Londoner Institut „Forensic Architecture“ hatte im Auftrag des Kasseler „NSU-Tribunals“ den Tatort nachgebaut und die Tat rekonstruiert. Nach ihren Ergebnissen müsste der damalige hessische Verfassungsschützer Andreas Temme, der zur Tatzeit am Tatort war, die Schüsse gehört und den ermordeten Ismail Yozgat gesehen haben. Temme bestreitet das.

Die Yozgat-Anwälte halten die Ergebnisse für „geeignet, den Zeugen Temme der Falschaussage zu überführen“. Sie verzichten allerdings aus formalen Gründen darauf, den Leiter von „Forensic Architecure“, Eyal Weizman, als Sachverständigen für den Prozess zu laden.

 

Man habe festgestellt, dass den Experten „von anderen Verfahrensbeteiligten in unzulässiger Weise Aktenteile zur Verfügung gestellt“ worden seien. „Wir haben am Ergebnis des Gutachtens keinerlei Zweifel“, urteilen die Anwälte. Die Umstände machten es jedoch ungeeignet als Beweismittel im Strafprozess.