Lübeck: Vorwurf Volksverhetzung

Erstveröffentlicht: 
05.04.2017

Wegen Holocaustleugnung steht ein 65-Jähriger jetzt vor Gericht. Was die Menschen über den Holocaust wissen, das wüssten sie von Lügnern, insistiert August K. (Name geändert) gestern am Amtsgericht Lübeck. Der 65-Jährige wird beschuldigt, den Holocaust zu leugnen, womit er sich nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches in Deutschland strafbar macht.

 

Auf einer noch immer zugänglichen Internetseite seien mehrere Schriften des in Lübeck wohnhaften K. zu finden, die den Holocaust als Lüge bezeichnen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte K., der in der Vergangenheit schon mehrfach wegen Beleidigung und Volksverhetzung verurteilt wurde, äußerte sich wortreich zu den Vorwürfen. Er erörterte nicht nur die Ansicht, dass sämtliche Erkenntnisse über die Konzentrationslager der Nationalsozialisten von Menschen stammen, die gelogen haben könnten, sondern auch die Überzeugung, dass die Evolutionstheorie eine Lüge sei:

 

„Tatsachen über entlarvte Lügen in der Holocaust-Geschichtsschreibung werden zum Zwecke der Volksverdummung ebenso geheim gehalten wie solche Tatsachen, die die Evolutionstheorie widerlegen“, so der 65-Jährige.

 

Im Lauf der Verhandlung ging es neben der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Thesen des Beschuldigten auch um die Frage, ob er der Betreiber der besagten Internetseite ist. Obgleich die eingestellten Texte alle von dem 65-Jährigen stammen, verneinte der Beschuldigte diese Frage. Wer die Seite betreibe, wollte er aber auch nicht sagen. Am Ende der gut zweistündigen Sitzung beantragte der Verteidiger ein Sachverständigengutachten. Eine schwere Hirnhautentzündung in der Kindheit und das Verhalten des Beschuldigten bei Gericht stellten die Schuldfähigkeit zumindest in Frage. Der Prozess wird voraussichtlich in drei Wochen fortgesetzt.

 


 

NAME


August K. = Dr. Johannes Lerle

Wulfsdorfer Weg 72
23560 Lübeck