Zweifel am Kerngeschehen

Erstveröffentlicht: 
04.04.2017

NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags von NRW legt Abschlussbericht vor

Von Claudia Wangerin

 

Der NSU-Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat am Montag seinen Abschlussbericht veröffentlicht. Darin kritisieren die Abgeordneten nicht nur den frühen Ausschluss rechter und rassistischer Tatmotive bei vielen Mordanschlägen der letzten 25 Jahre, sondern auch das Verhalten der Behörden nach Bekanntwerden des »Nationalsozialistischen Untergrunds« im November 2011. »Nicht nachvollziehbar ist, warum sich die ermittelnden Behörden sehr schnell darauf festgelegt haben, dass dem NSU lediglich drei Personen angehörten«, heißt es in dem 1.150 Seiten starken Bericht.

 

Im Fall des Bombenanschlags auf ein deutsch-iranisches Lebensmittelgeschäft in der Kölner Probsteigasse zieht der Ausschuss in Betracht, dass die Bundesanwaltschaft in einem zentralen Punkt falsch liegt: »Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt die Sprengfalle abgelegt haben. Das Bekennervideo und die in der letzten Wohnung des NSU-Trios aufgefundenen Zeitungsartikel sind zwar sehr starke Indizien dafür, die Tat dem NSU zuzurechnen. Allerdings muss dies nicht zwangsläufig bedeuten, dass einer der beiden die Sprengfalle in dem Geschäft hinterlassen hat«, schreiben die Abgeordneten auf Seite 313. Im »Bekennervideo« nenne sich der NSU »Netzwerk von Kameraden«. Die Anklage im Münchner NSU-Prozess geht davon aus, dass Beate Zschäpe neben den inzwischen toten Neonazis Mundlos und Böhnhardt das einzige Vollmitglied war. Die vier als Helfer angeklagten Männer stammen aus Ostdeutschland. Aus dem Bericht des NSU-Ausschusses in NRW ergibt sich dagegen, dass zumindest in Köln lokale Mittäter oder Unterstützer wahrscheinlich sind.

 

Mehrere Seiten befassen sich mit dem »geheimen Mitarbeiter« des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, J. H., der dem Phantombild des Attentäters aus der Probsteigasse ähnelt. Sein Name wird ausgeschrieben – wogegen er oder seine Auftraggeber im Fall dieser Zeitung eine Anwaltskanzlei in Stellung gebracht haben. J. H. war Vizechef einer Kameradschaft, die nach dem 1933 erschossenen SA-Mann Walter Spangenberg benannt war – ebenso wie zur Nazizeit ein kleiner Park in unmittelbarer Nähe des Tatorts. Auch darauf geht der Ausschuss in seinem Abschlussbericht ein. Eine von der Kameradschaft für den 9. Dezember 2000 angemeldete Demonstration in dieser Gegend war verboten worden. Einige Tage später – kurz vor Weihnachten 2000 – ließ ein Mann, dessen Beschreibung auf J. H. passt, den Geschenkkorb mit der Bombe im Ladenlokal der Familie M. zurück. Im Januar 2001 wurde Mashia M. schwer verletzt, als sie eine Stollendose aus dem Korb öffnete.

 

Ausspähnotizen zu diesem Tatort seien in der Wohnung des mutmaßlichen NSU-Kerntrios im sächsischen Zwickau nicht gefunden worden – anders als etwa im Fall des 2006 in Dortmund getöteten Kioskbesitzers Mehmet Kubasik, heißt es in dem Bericht. Für die Abgeordneten war daher nicht plausibel, wie drei in Sachsen untergetauchten Thüringer Neonazis überhaupt auf das Lebensmittelgeschäft hätten kommen sollen: Die Probsteigasse sei eine unscheinbare Seitenstraße, hielten sie fest. »Von außen war nicht zu erkennen, dass das Lebensmittelgeschäft von einer iranischstämmigen Familie betrieben wurde, im Gegenteil: Über dem Geschäft hing ein Schild, auf dem ›Lebensmittel Getränkeshop Gerd Simon‹ stand.« 2004 explodierte in der Kölner Keupstraße eine größere Nagelbombe, die mehr als 20 Menschen verletzte. Erst 2011 wurde dies dem NSU zugeordnet.