V-Mann-Affäre: Anklage gegen sechs LKA-Beamte

Erstveröffentlicht: 
15.02.2017

Im Zusammenhang mit der "V-Mann-Affäre" beim Bayerischen Landeskriminalamt (LKA) erhebt die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage gegen sechs LKA-Beamte. Es geht unter anderem um uneidliche Falschaussage und Strafvereitelung im Amt.

 

Zu den Vorwürfen zählen außerdem Diebstahl in "mittelbarer Täterschaft" und ein Fall von Betrug. Die Staatsanwaltschaft in Nürnberg spricht in ihrer Mitteilung von einem "besonderen Umfang der Sache". Bei der Angelegenbeit geht es um einen Spitzel bei der Rockerbande "Bandidos". Einer der Kommissare war Kontaktmann dieses sogenannten V-Manns. 

 

Vorwurf: Strafverfolgung verhindert


Ausgangspunkt des Verfahrens war demnach die Beteiligung des V-Manns am Diebstahl von Minibaggern und anderen Baumaschinen im Wert von rund 55.000 Euro im Herbst 2011 in Dänemark. Zwei der Beamten sollen den V-Mann mit der der Fahrt nach Dänemark beauftragt haben, obwohl sie von der beabsichtigten Straftat wussten. Die anderen vier Beamten sollen von Straftaten des V-Mannes gewusst, deren Strafverfolgung aber verhindert haben. 

 

Falschaussage in Würzburg


Insgesamt drei LKA-Beamten wird außerdem vorgeworfen, im Prozess gegen den V-Mann am Landgericht Würzburg falsche Aussagen gemacht zu haben. Im Raum steht außerdem die Manipulation eines Tachos an einem Leasingfahrzeug des V-Mannes, das einer der LKA-Beamten befürwortet haben soll. Deshalb besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft  der hinreichende Tatverdacht des Betruges. 

 

Auch Führungskräfte betroffen


Einer der LKA-Beamten war im Zuge der Ermittlungen bereits vor einem Jahr vom Dienst suspendiert worden. Die anderen fünf Polizisten – unter ihnen auch Führungskräfte – wurden am Dienstag (14.02.17) des Dienstes enthoben, wie ein LKA-Sprecher sagte. Von den Suspendierungen betroffen ist auch ein Beamter, der bis vor Kurzem die für das Oktoberfest-Attentat zuständige Sonderkommission leitete. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hatte die Ermittlungen in dem Fall als unabhängige Dienststelle übernommen.