Neues Gesetz - Härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten

Erstveröffentlicht: 
08.02.2017

Das Bundeskabinett hat den Weg für höhere Strafen nach Angriffen auf Polizisten und andere Einsatzkräfte frei gemacht. Die Minister billigten bei ihrem Treffen im Bundeskanzleramt einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas, wonach künftig tätliche Angriffe bei einfachen "Diensthandlungen" wie Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen mit bis zu fünf Jahre Haft geahndet werden können. Bisher müssen Angreifer solche Folgen nur bei sogenannten Vollstreckungshandlungen wie Festnahmen in Kauf nehmen.

 

GdP begrüßt Gesetzesänderung


Maas hat mit diesem Gesetzentwurf die Einsatzkräfte hinter sich. Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, sprach bei der "Berliner Zeitung" von einem wirksamen Instrument, um die steigende Gewalt gegen Polizisten bekämpfen zu können. Es handle sich um ein unmissverständliches Signal, dass diese Gewalt nicht hingenommen werde. 

 

Deutsche Polizeigewerkschaft verhalten optimistisch


Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wend sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", ein Problem löse das Gesetz nicht, "nämlich die Respektlosigkeit und Verachtung gegenüber öffentlich Beschäftigten insgesamt". Nötig seien erheblich größere Anstrengungen für bessere Erziehung und Wertevermittlung. Grundsätzlich aber sprach er von guten Bestimmungen. Jetzt komme es auf die Justiz an, daraus "harte Urteile zu machen, damit die Wirkung nicht verfehlt wird". 

 

Außerdem im Kabinett: Überwachung verurteilter Terroristen per Fußfessel


Außerdem verständigte sich die Ministerrunde auf ein schärferes Vorgehen gegen verurteilte Terroristen, die aus der Haft entlassen werden. Extremistische Straftäter sollen danach mit einer Fußfessel überwacht werden können, wenn sie wegen schwerer Vergehen, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorfinanzierung oder der Unterstützung von Terrorgruppen verurteilt wurden. Maas begründete diesen Gesetzentwurf damit, dass verurteilte Terroristen keine Toleranz verdient hätten. Sie müssten ganz besonders im Blick behalten werden. Die Fußfessel sei kein Allheimmittel, aber sie erleichtere Polizisten die Arbeit. Vergangene Woche hatte das Kabinett eine Regelung verabschiedet, die die Überwachung von Gefährdern mit Fußfessel erlaubt.