(Leipzig, 2011) Nachtbus-Überfall: Zweite Instanz setzt Strafen deutlich herab

Erstveröffentlicht: 
12.05.2011

Weitaus geringer als noch in erster Instanz fielen gestern die Strafen zum Überfall rechtsextremer Schläger auf einen Nachtbus vor drei Jahren in Mockau aus. Das Landgericht honorierte im Berufungsprozess vor allem die Geständnisse und Entschuldigungen der sieben Angeklagten. „Alle haben eine positive Entwicklung genommen“, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Göbel. Die Sanktionen: 60 Arbeitsstunden bis zwei Jahre Haft auf Bewährung. Sie entsprachen im Wesentlichen der Forderung von Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz. Laut Ersturteil vom Mai 2010 sollten zumindest drei der Schläger noch ins Gefängnis. Das Amtsgericht verhängte gegen sie Strafen zwischen anderthalb Jahren Haft - ohne Bewährung - und zwei Jahren und acht Monaten.


Der Überfall „einer Horde Wildgewordener“, so Göbel, ereignete sich in der Nacht zum 1. Mai 2008 an der Haltestelle Friedrichshafner Straße. 15 bis 20 Hooligans stürmten den Bus, versetzten Fahrgäste in Panik, verprügelten ein Opfer, demolierten das Fahrzeug. Ursprünglich hatten die Täter eine Randale am 30. April 2008 zum Rock-gegen-Rechts-Konzert am Völkerschlachtdenkmal geplant. Wegen massiver Polizeipräsenz entschlossen sie sich jedoch, linksorientierte Konzertbesucher, die sie im Nightliner vermuteten, zusammenzuschlagen (die LVZ berichtete). Im Prozess ging es zudem um einen Übergriff auf das Soziokulturelle Zentrum Anker. Weitere Beschuldigte waren in einem Extra-Verfahren Ende 2009 mit Strafen bis zu drei Jahren Haft belangt worden. S. K.