Sie brannten eine als Asylunterkunft vorgesehene Turnhalle in Nauen nieder. Nun droht der Prozess gegen die sechs Angeklagten wegen Befangenheitsanträgen zu scheitern.
Im Prozess um den Anschlag auf eine als Asylunterkunft vorgesehene Turnhalle in Nauen (Havelland) gerät die Staatsschutzkammer des Landgerichts Potsdam unter Druck. Vor Gericht geht es auch um weitere Attacken, beschuldigt ist eine Gruppe um den NPD-Kommunalpolitiker Maik Schneider. Problematisch ist nun die Äußerung eines Schöffen zu Schneider, wonach der Angeklagte „Quatsch“ rede, den niemand glauben könne.
Doch über die Befangenheitsanträge zweier Verteidiger wollte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter am Dienstag noch nicht entscheiden, sondern vernahm einen weiteren Angeklagten. Zunächst sollten die Verteidiger eine Woche Zeit haben, um zur Erklärung des Schöffen Stellung zu nehmen. Nun droht der Prozess nicht nur wegen des ungestümen Schöffen komplett zu platzen.
Eine Entscheidung über die Anträge soll kommende Woche verkündet werden
Aus Sicht der Verteidiger müsste der erst in der vergangenen Woche gestartete Prozess neu aufgerollt werden. Sie beantragten am Dienstag, die gesamte Strafkammer für befangen zu erklären. Aus ihrer Sicht habe die Kammer mit der Ablehnung, sofort über die Anträge gegen den Schöffen zu entscheiden, das Vertrauen in die eigene Unvoreingenommenheit „zutiefst erschüttert“, sagte Schneiders Verteidiger. Horstkötter verhandelte dennoch unbeirrt weiter.
Eine Entscheidung über die Anträge soll nächste Woche Donnerstag verkündet werden. Überdies zog einer der sechs Männer, die wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Sachbeschädigung und schwerer Brandstiftung angeklagt sind, seine Aussage zurück. Er hatte einen Kumpanen als Mittäter beim Brandanschlag genannt. Nun erklärte er, die Polizei habe ihn unter Druck gesetzt.