Brand im "Husarenhof" - Urteil gegen mutmaßliche Störer erwartet

Erstveröffentlicht: 
28.11.2016

Der Prozess gegen drei mutmaßliche Störer beim Brand des als Flüchtlingsunterkunft geplanten Hotelgebäudes "Husarenhof" geht heute vor dem Amtsgericht Bautzen zu Ende. Am Nachmittag soll nach drei Verhandlungstagen das Urteil fallen. Zwei 21 Jahre alte Angeklagte räumten im Gerichtssaal ein, sich in den frühen Morgenstunden des 21. Februar im Gefahrenbereich des brennenden, noch unbewohnten Gebäudes aufgehalten zu haben. Sie bestritten aber, einem Platzverweis nicht gefolgt zu sein. Ein dritter mutmaßlicher Störer erschien nicht zur Verhandlung. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen.

 

Ausfällig und handgreiflich trotz Platzverweis


Nach eigenen Aussagen hatten die 21-Jährigen auf einer Geburtstagsfeier über eine Whatsapp-Nachricht von dem Brand erfahren. Im bereits stark alkoholisierten Zustand hätten sie sich auf den Weg zur geplanten Flüchtlingsunterkunft gemacht. Den Platzverweis erhielten sie damals, da die Feuerwehr brennende Ziegel vom Dach des Gebäudes herunterstoßen musste. Dieser Anordnung sollen sie sich widersetzt haben. Sattdessen sollen die Aneklagten ausfällig und handgreiflich geworden sein. "Einer ist einer Polizistin von hinten auf den Rücken gesprungen. Den habe ich ihr vom Kreuz genommen" sagte ein Feuerwehrmann, der im Prozess als Zeuge auftrat. 

 

Weitere Anklagepunkte


Die von der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden erhobene Anklage wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sei zu einem Prozess mit weiteren Anklagepunkten gebündelt worden. Die Angeklagten aus Bautzen und Umgebung müssen sich darüber hinaus wegen Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Sachbeschädigungen und Diebstählen verantworten. Auch der Bruder eines der Angeklagten sei im Zuge der Ermittlungen mit ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten und müsse sich verantworten. Nach Angaben des Jugendrichters Manfred Weisel sind die Angeklagten keine Unbekannten. Sie seien auch schon zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten. 

 

Staatsanwaltschaft beantragt mehrjährige Jugendstrafen


Durch die aktuellen Vorwürfe und die früheren Straftaten forderte die Staatsanwaltschaft am Montag Jugendstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten sowie drei Jahre ohne Bewährung. "Die Angeklagten hätten sich quer durch das Strafgesetzbuch gearbeitet und zeigten keine echte Reue" hieß es in dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. 

 

Laufende Ermittlungen


Die weiteren Ermittlungen zur Brandursache im ehemaligen Hotel "Husarenhof" dauern derzeit noch an. Die Polizei geht von Brandstiftung aus. Grund sind Spuren von Brandbeschleuniger, die mit Hilfe eines Spürhundes unmittelbar nach dem Brand im Gebäude entdeckt wurden. Im Juli waren die Wohnungen zweier Verdächtiger durchsucht worden. Allerdings konnte die Polizei bisher keine Verbindung nachweisen. Neben der Kriminalpolizei ermittelt auch das Operative Abwehrzentrum der sächsischen Polizei, welches für Straftaten mit extremistischem Hintergrund zuständig ist, sowie die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft in dem Fall.