Amtsrichterin verurteilte 56-Jährigen Hitlergruß und Beleidigung

Erstveröffentlicht: 
16.11.2016

Siegen. Das Amtsgericht hat einen 56-Jährigen wegen eines Hitlergrußes und der Beleidigung von drei Jugendlichen verurteilt.

 

In die Kiste der strafrechtlich relevanten Redensarten gegriffen haben soll im Mai ein 56-jähriger Mann am Weidenauer Busbahnhof. „Vollidioten“ und „Sch...kanaken“ habe er drei Jugendliche genannt, die sich im Wartebereich aufhielten. Und nicht nur das. Gleich mehrfach habe er außerdem den Hitlergruß gezeigt, klagte ihn Oberamtsanwalt Benjamin Schneider gestern vor Amtsrichterin Antonia Kuhli an.

 

Der Angeklagte zeigte sich als eine einzige große Erinnerungslücke. Er wisse von alledem nichts mehr, beteuerte der 56-Jährige. Er habe am selben Vormittag eine Flasche an den Kopf bekommen, erklärte er die Lücke. Außerdem habe er morgens die doppelte Menge Schmerzmittel genommen, weil die Schmerzen, die als Folge eines schweren Unfalls aufträten, so stark gewesen seien. Und später habe er dann „ziemlich viel Bier drauf gekippt“, obwohl er eigentlich kein Bier trinke – zumindest zu Hause nicht. Dass er am Busbahnhof gesessen habe, weil er aus dem Krankenhaus kam, wo er verarztet worden war, das habe man ihm erzählt. 

 

Die Jugendlichen


Zu dritt hätten sie am Busbahnhof auf einer wackeligen Bank gesessen, die quietschend nach hinten gekippt sei, erinnerte sich einer der drei Jugendlichen. Plötzlich habe der Angeklagte von ihnen Ruhe verlangt. Sie hätten erwidert, dass die Bank nun einmal wackele. Woraufhin der Angeklagte dann „Sch...ausländer, geht zurück in euer Land“ gebrüllt und den Hitlergruß gezeigt habe. Er sei „leicht angetrunken“ gewesen. Den Hitlergruß kenne er, erklärte der Jugendliche auf entsprechende Frage der Richterin, der Angeklagte habe dazu den rechten Arm gehoben.

 

„Ich fühlte mich verletzt“, fuhr der 16-Jährige fort, denn die Beleidigungen seien mehrfach geäußert worden. Ob der Angeklagte auch „Sch...kanaken“ gesagt habe, vergewisserte sich Kuhli. Der Jugendliche nickte. Später habe sich der Angeklagte wohl bei den anderen entschuldigt, das habe er aber nicht mitbekommen. „War er erheblich alkoholisiert?“, fragte Oberamtsanwalt Schneider. Antwort: „Man hat eine Fahne gerochen, aber er war nicht ganz aus der Spur.“ Der Angeklagte räusperte sich: Er wolle sich „in aller Form entschuldigen“, meinte er zu dem Zeugen, „das ist nicht meine Art.“ Der junge Mann nickte und nahm die Entschuldigung an.

 

Ähnlich schilderten auch die beiden anderen Jugendlichen das Geschehen. Der zweite Junge berichtete, er habe den Angeklagten einige Tage später wieder getroffen, und der habe sich für sein Verhalten entschuldigt. Auch bei diesem Zeugen entschuldigte sich der 56-Jährige nochmal. 

 

Das Urteil


„Fünf Monate auf Bewährung“ lautete das Urteil der Richterin. Sie beließ es bei einer Bewährungszeit von drei Jahren und halbierte die geforderte Geldbuße auf 150 Euro.