Rechte Kameradschaft "Stallhaus Germania" verklagt das Land

Markenzeichen: Springerstiefel mit weißen Schnürsenkeln sind Ausdruck der Skinheadszene, zu der das baden-württembergische Innenministerium auch „Stallhaus Germania“ zählt.
Erstveröffentlicht: 
21.04.2010


Rechte Kameradschaft "Stallhaus Germania" verklagt das Land

KARLSRUHE/LOMERSHEIM. Haben Polizei und Staatsschutz juristisch einwandfrei gehandelt, als sie eine Jubiläumsparty der als rechtsextrem eingestuften Gruppierung „Stallhaus Germania“ aus Lomersheim vor knapp zwei Jahren untersagten? Diese Frage muss heute das Verwaltungsgericht in Karlsruhe klären.
Diesen Artikel versenden

Alexander Albrecht

Rückblende: „Stallhaus Germania“ hatte am 10. Mai 2008 anlässlich ihres achtjährigen Bestehens zum Grillabend auf die „Hälde“ in Knittlingen geladen. Zuvor war mit dem Fauststädter Posaunenchor – Verwalter des Freizeitgeländes – ein Mietvertrag abgeschlossen worden. Die Polizei bekam Wind von der Sache und verständigte den Grundstückseigentümer, das evangelische Jugendwerk in Württemberg (ejw). Der ejw-Geschäftsführer Marcus Witzke kündigte daraufhin den Mietvertrag und ließ sein Hausrecht durch die Ordnungshüter durchsetzen. „Stallhaus Germania“ zog nach Mühlhausen/Enz weiter, wo auf einem Wiesengelände unter Polizeiaufsicht gegrillt wurde.

„Wir sind arglistig getäuscht worden“, sagt Witzke und verweist darauf, dass das evangelische Jugendwerk eine gewisse Klientel nicht auf ihren Plätzen haben möchte. „Stallhaus Germania“ sieht das anders. „Dass die Polizei bei unseren Veranstaltungen Durchsuchungen macht, ist rechtlich wohl kaum zu beanstanden“, betont ein Sprecher der Gruppierung auf PZ-Anfrage. „Aber wir hatten ja den Mietvertrag mit dem Posaunenchor und nicht mit dem Jugendwerk abgeschlossen. Deshalb war die Polizeiaktion in Knittlingen unzulässig.“ Witzke hält dagegen: „Auf den Posaunenchor ist ein Mann zugekommen, der eine Familienfeier ankündigte. Den habe ich allerdings gar nicht gesehen, als ich mit der Polizei damals in Knittlingen vor Ort war.

„Stallhaus Germania“ hatte unmittelbar nach dem Festabbruch Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Heute wird die neunte Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe den Fall verhandeln.

Konzertpläne durchkreuzt


Zuletzt war „Stallhaus Germania“ vor rund einem Monat ins Visier der Behörden geraten. Der Staatsschutz und die Antifaschistische Gruppe (Antifa) in Freiburg hatten Vorbereitungen der rechten Kameradschaft für ein Konzert am 22. Mai in Lomersheim aufgedeckt (PZ berichtete). Dafür waren die Bands „Devil’s Project“ aus dem Enzkreis, „Angry Boot Boys“ (Nordrhein-Westfalen) und die internationale Gruppe „Faustrecht“ angefragt worden.

 

„Da wir von der Antifa und vom Staatsschutz ein Störfeuer haben, wird das Konzert nicht zu diesem Datum und nicht am gleichen Ort stattfinden“, sagt der Sprecher von „Stallhaus Germania“. Er liebäugelte damals damit, mit der Veranstaltung ins Ausland auszuweichen.