Geldstrafe wegen Nazitorte

Erstveröffentlicht: 
06.10.2016

Die "Nazitorte von Dörzbach" hatte im April für viel Aufstehen gesorgt. Am Donnerstag wurden deswegen drei Männer wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt.

 

Der Hauptangeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Das Verfahren gegen die beiden Mitangeklagten wurde gegen Zahlung einer Geldbuße vorläufig eingestellt.

Die drei Mitarbeiter hatten in der Nacht vom 19. auf den 20. April in einer Firma in Dörzbach (Hohenlohekreis) Hitlers Geburtstag gefeiert und dabei ging es offenbar hoch her.

 

Die Angeklagten feierten mit Reichskriegsfahne, Hitlergruß und als Höhepunkt gab es eine mit Hakenkreuz und "Sieg Heil" verzierte Schwarzwälder Kirschtorte. Als Bilder der Feier im Internet auftauchten, stellte die Firma die Mitarbeiter sofort frei und distanzierte sich von dem Vorgehen.