Sechs Urteile nach Blockupy-Krawallen

Erstveröffentlicht: 
08.08.2016

Die meisten Verfahren nach den teils gewaltsamen Blockupy-Protesten im vergangenen Jahr in Frankfurt sind abgeschlossen. Zwei Urteile stehen noch aus.

 

Die juristische Aufarbeitung der Ausschreitungen bei den Blockupy-Protesten im März des vergangenen Jahres ist weitgehend abgeschlossen. Wie Nadja Niesen, Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, der Frankfurter Rundschau am Montag auf Anfrage sagte, liefen im Zusammenhang mit den gewaltsamen Auseinandersetzungen während der Eröffnung der Europäischen Zentralbank nur noch zwei Ermittlungsverfahren – eines davon wegen versuchten Totschlags.

 

Die meisten der ursprünglich 675 Verfahren seien inzwischen eingestellt worden, sagte Niesen, hauptsächlich weil die jeweiligen Täter nicht zu ermitteln gewesen seien. Vor Gericht sind mittlerweile sechs Menschen wegen Straftaten am Tag der Proteste verurteilt worden.

 

Nachdem am frühen Morgen des 18. März vergangenen Jahres Hunderte vermummte Aktivisten in weiten Teilen der Innenstadt Polizeiautos angezündet, Schaufenster und Bushaltestellen zerstört sowie Polizisten mit Steinen und Flaschen beworfen hatten, hatte die Staatsanwaltschaft insgesamt 675 Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verstößen gegen das Vermummungsverbot. Insgesamt 170 dieser Verfahren wurden zunächst gegen unbekannt geführt, weil nur rund 30 Personen festgenommen worden waren.

 

Inzwischen, so sagte es Behördensprecherin Niesen, seien in Frankfurt bis auf zwei alle Verfahren eingestellt. Manche seien an andere Staatsanwaltschaften abgegeben, andere wegen Geringfügigkeit zu den Akten gelegt worden. Beim Großteil der Verfahren sei es aber schlicht nicht möglich gewesen, die Täter zu ermitteln, weil die meisten der Randalierer sich vermummt hätten. „Das macht es ziemlich schwierig, sie zu identifizieren“, sagte Niesen.

 

Am Tag der Proteste waren die meisten Randalierer schwarz gekleidet sowie mit Tüchern und Sonnenbrillen vermummt. Zudem konnte man immer wieder beobachten, wie kleine Gruppen von Aktivisten am Rande des Geschehens die Kleidung wechselten – offenbar, um eine Identifizierung zu erschweren. 

 

Wohnung durchsucht


In insgesamt zwölf Fällen seien bislang Strafbefehle ergangen und in sieben Fällen Anklagen erhoben worden, teilte Niesen weiter mit. Insgesamt sechs Menschen wurden bereits verurteilt, meistens wegen einer direkten Beteiligung an den Ausschreitungen. Der italienische Student Federico A. war bereits im Juni des vergangenen Jahres zu 14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, weil er Flaschen auf Polizisten geworfen hatte.

 

In der vergangenen Woche verurteilte das Amtsgericht einen 26-jährigen Studenten aus Bremen zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Auch er hatte einen Polizisten beworfen – mit einem Stein.

 

Eine Strafe von acht Monaten auf Bewährung erhielt ein 29-Jähriger, der einen Stein auf einen Wasserwerfer geschleudert und das Glasfenster einer Sparkasse an der Hanauer Landstraße eingeschlagen hatte. Zwei weitere Männer wurden wegen Gewalttaten zu teils empfindlichen Geldstrafen verurteilt – und eine 27-Jährige zu einer Strafe von insgesamt 600 Euro, weil sie eine Plastikfolie auf dem Kopf getragen und daher nach Auffassung des Gerichts mit einer „Schutzwaffe“ gegen das Versammlungsgesetz verstoßen hatte.

 

Im Rahmen eines der beiden noch laufenden Ermittlungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft noch im Mai die Wohnungen zweier in Berlin lebender Fotografen durchsuchen lassen. Damals hatte es geheißen, die Journalisten hätten Aufnahmen in der Nähe des Tatorts gemacht, die als Beweismittel wichtig seien. In dem Strafverfahren wird laut Staatsanwaltschaft einer Person die versuchte Tötung eines Polizisten vorgeworfen. Die Hausdurchsuchungen bei den Fotoreportern hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.