Sehschwäche auf rechtem Auge

Erstveröffentlicht: 
16.07.2016

Wegen Mordes an Luke Holland wurde Rolf Z. zu einer Haftstrafe von elf Jahren und sieben Monaten verurteilt. War Z. ein Rassist?

 

 

Hitlerbüste, Bild der NS-Führungsriege, Karte des deutschen Reichs – all das fanden Behörden in der Wohnung von Rolf Z. Eines konnte ihm dennoch nicht nachgewiesen werden: ein rassistisches Tatmotiv. Das Berliner Landgericht verurteilte den 63-jährigen Z. wegen Mordes an dem Briten Luke Holland zu elf Jahren und sieben Monaten Haft. Im September vergangenen Jahres hatte Z. den 31-Jährigen in Neukölln mit einer Schrotflinte erschossen.

 

Während des Prozesses wurden materielle Beweisstücke um Hinweise auf die politische Einstellung des Täters ergänzt. Unmut über englisch- und spanischsprachige Gäste in der Kneipe Del Rex, vor der er Holland tötete, soll er geäußert haben. Er soll sich zudem darüber beschwert haben, dass es immer weniger „deutsche Kneipen“ geben würde.

 

Dass der Name Rolf Z. auch im Fall des im Jahr 2011 ebenfalls in Neukölln ermordeten Burak B. auftaucht, warf zusätzliche Fragen auf. Die „Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak B.“ beobachtete den Holland-Prozess penibel. Weil die Eltern des Getöteten Beweise genug sahen, blieben sie bei der Überzeugung: Ihr Sohn musste sterben, weil er kein Deutscher war.

 

Weil es einen Rechtsstaat gibt


Das Gericht jedoch befand anders. Weil Rolf Z. sein Schweigen nicht gebrochen habe, bleibe ungewiss, ob er aus rassistischen Motiven tötete. Weil es einen Rechtsstaat gebe, könne man nur auf der Basis von Tatsachen und keinesfalls von Spekulationen urteilen, betonte Richter Bernd Miczajka. Trotzdem beklagen die Prozessbeobachter von der Initiative auf ihrer Website ein „Nicht-Ernstnehmen, Entpolitisieren und Verharmlosen“ möglicher politischer Motive.

 

Dabei geht es ihnen nicht um den Rechtsstaat an sich, sondern darum, dass dieser spätestens seit Bekanntwerden der NSU-Morde unter dem Verdacht steht, eine Sehschwäche auf dem rechten Auge zu haben. Mehmet Daimagüler, Anwalt der Eltern von Holland und auch von Nebenklägern im NSU-­Prozess, schrieb deshalb auf Face­book: „Diese Verhandlung ist zu Ende. Der Kampf geht weiter.“