683 VERFAHREN EINGESTELLT | Haben Polizisten einen Bonus bei Strafverfolgungen?

Erstveröffentlicht: 
20.06.2016

Leipzig – Valentin Lippmann (26) hat einen Verdacht. Der grüne Landtagsabgeordnete: „Es stellt sich die Frage ob Polizeibedienstete einen Bonus bei der Strafverfolgung haben.“ Ins Grübeln bringen ihn die Zahlen:

 

Seit Anfang 2015 sind 767 Strafverfahren gegen Sachsens Polizeibeamte eingeleitet worden. Doch bislang wurde in nur sechs Fällen Anklage erhoben und gegen fünf Beamte ein Strafbefehle erlassen – 683 Verfahren wurden eingestellt.

 

Im Allgemeinen würden ca. 21 Prozent aller Ermittlungsverfahren in einer Anklage münden. Lippmann: „Bei Strafverfahren gegen Polizisten sind es aber nur 1,4 Prozent.“

Bei den meisten Anzeigen handelt es sich um Körperverletzung im Amt (274), Nötigung (102) Strafvereitlung im Amt (81) und Beleidigung (37). Mit 217 Verfahren liegt Leipzig im Freistaat vorn. Gefolgt von Chemnitz (183) und Zwickau (130). Lippmann fordert eine Kennzeichnungspflicht für Beamte sowie eine unabhängige Ermittlungsstelle.

 

„Ich erwarte, dass die Koalition ihren Widerstand gegen die Kennzeichnungspflicht endlich aufgibt. Die Beschwerdestelle, die das Innenministerium eingerichtet hat ist nicht unabhängig, sie ist ein Placebo!“