Einlasskontrolle, ein fast voller Gerichtssaal und Polizei nach der Urteilsverkündung: Beim Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung gegen ein ehemaliges NPD-Mitglied herrschte reger Betrieb im Amtsgericht. Nach dreistündiger Verhandlung verurteilte Richterin Somi Nikol den 47-jährigen Tatverdächtigen zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung und einer Strafzahlung von 600 Euro.
"Er kam schnurstracks auf mich zu und schlug mir mit dem Schlagstock auf
 den Hinterkopf": So schilderte der Betroffene den Vorfall, der sich am 
12. November vergangenen Jahres in der Staufener Straße im Freiburger 
Stadtteil Haslach ereignete. Wie sich während der Verhandlung 
herausstellte, war der Tat eine verbale Auseinandersetzung 
vorausgegangen, die einige Minuten zuvor in der Nähe eines Parkplatzes 
stattfand. Der Geschädigte soll hier den im Auto sitzenden Täter als 
Mitglied der NPD enttarnt und ihn damit provoziert haben.
		
								
				
Als die Männer kurz darauf erneut aufeinandertrafen, eskalierte die 
Situation. Wie mehrere Zeugen schildern, lief der schwarz gekleidete 
Täter gezielt auf den jungen Mann zu, spuckte ihm ins Gesicht und schlug
 ihm mit einem "länglichen Gegenstand oder Schlagstock" auf den 
Hinterkopf. Anschließend entfernte er sich rasch, wurde jedoch kurz 
darauf von der Polizei zu Hause aufgegriffen. Die Männer kannten sich 
bereits vor der Tat. Einige Tage vor den geschilderten Geschehnissen 
waren sie auf einer NPD-Kundgebung aneinandergeraten. Hier war es jedoch
 bei einem verbalen Schlagabtausch belieben, die Polizei vor Ort konnte 
die Situation entschärfen.
Richterin Somi Nikol
Wie der in Freiburg geborene Täter angab, wird seine Familie seit den 
Vorfällen massiv bedroht, da seine Adresse im Internet veröffentlicht 
wurde.
Als die Richterin das zwanzig Einträge umfassende Vorstrafenregister des
 Angeklagten vorlas, ging ein leises Raunen durch den Verhandlungssaal: 
Beleidigung, Diebstahl, räuberische Erpressung, gefährliche 
Körperverletzung und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln waren dem 
47-jährigen gelernten Maler in der Vergangenheit vorgeworfen worden. 
Trotzdem ließ Richterin Somi Nikol mildernde Umstände walten, da die 
meisten Einträge weit in der Vergangenheit lagen und der 
Auseinandersetzung eine Provokation vorausgegangen war.
Die Richterin gestand dem Verurteilten eine "positive Sozialprognose" zu
 und setzte die achtmonatige Haftstrafe zu einer dreijährigen Bewährung 
aus. Sie folgte damit Staatsanwalt Florian Rink, der in seinem Plädoyer 
den angeklagten Sachverhalt als eindeutig bewiesen ansah. Verteidiger 
Jan Estorf hingegen plädierte auf eine Verurteilung wegen einfacher 
Körperverletzung und eine niedrige Geldstrafe. Möglich bei einer 
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung sind laut Gesetz 
Haftstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren.
Richterin Nikol gab dem Verurteilten zu verstehen, dass er das milde 
Strafmaß nicht als Freifahrtschein missinterpretieren sollte: "Verstehen
 Sie dieses Urteil als Warnschuss", sagte sie bei der Urteilsverkündung.
 Dieser beteuerte sich zu versichern: "Von mir ist keine Gefahr mehr zu 
erwarten."
								
				
