Unglaubwürdige Zeugen

28.01.2016, taz-nord - Seite 22
Erstveröffentlicht: 
28.01.2016

Wieso die Taktik von Rechten vor Gericht nicht aufging.

 

Das Amtsgericht Neumünster hat am vergangenen Freitag zwei Antifas vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Vor Gericht standen die beiden Männer, weil sie von Rechtsextremen aus dem Umfeld der NPD angezeigt wurden. Am Ende des Verfahrens aber forderte selbst der Staatsanwalt Freispruch, da ihm die Zeugen unglaubwürdig erschienen.

 

Es war nicht der erste dieser Fälle. In den vergangenen Jahren haben Rechtsextreme immer wieder vermeintliche Gewalttaten antifaschistisch Engagierter bei der Polizei angezeigt. Sie wollen mit dieser Taktik vor allem erreichen, dass persönliche Umfeld verunsichern und dass möglicherweise politische Strukturen aufgedeckt werden.

Der Verhandlungssaal war am vergangenen Freitag bis auf den letzten Platz belegt. An die 100 Unterstützer der Beschuldigten waren gekommen, einige mussten im Flur warten. „Zwölf Angehörige der rechten Klientel“ zählte die Polizei, die mit zwei Einsatzzügen vor Ort war.

Im Prozess hielt der Staatsanwalt den Beschuldigten zunächst vor, am Volkstrauertag 2013 eine Gruppe von NPD-Anhängern – unter ihnen der NPD-Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes, Daniel Nordhorn, und der NPD-Ratsherr Mark Proch – in Neumünster auf dem Weg zu Gedenkstein in Groß Kummerfeld fotografiert zu haben. Dann sollen die Angeklagten auf Rechte losgegangen sein.

Die Beschuldigten sagten aus, dass es andersherum gewesen sei. Sie seien von den Rechten mit Gegenständen beworfen worden. Wir haben niemanden angriffen, wir waren nicht bewaffnet, sagte einer der Beschuldigten der taz.

Der Staatsanwalt glaubte Nordhorn und Proch, die als Zeugen aussagten, im Verfahren dann auch kaum ein Wort – und am Ende stand folgerichtig der Freispruch der beiden angeklagten Antifas.