FAU Berlin ab sofort von Strafbeschluss bedroht

Kino Babylon

Seit gestern, 2. Februar, kann das Landgericht Berlin jederzeit ein Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft für die Sekretäre der FAU Berlin festsetzen. Hintergrund ist, dass die Arbeitnehmervereinigung, in der sich u.a. Beschäftigte des Babylon Mitte organisiert haben, sich nach Auffassung der Bosse des Kinos Babylon Mitte entgegen einer bestehenden Unterlassung „Gewerkschaft“ genannt haben soll.  

 

Dem Gericht liegen nun der Strafantrag der Babylon-Geschäftsführung und die schriftliche Erwiderung der FAU Berlin vor. Für eine Entscheidung des Gerichtes bedarf es abermals keiner mündlichen Verhandlung, weshalb die FAU Berlin nun keine Möglichkeit mehr hat, auf das Ergebnis des Antrages juristisch Einfluss zu nehmen.

Auch der Zeitpunkt, wann das Ergebnis verkündet wird, ist völlig ungewiss, es kann morgen passieren oder erst in ein paar Wochen. Ebenso ist nur schwer einzuschätzen, wie das Verfahren ausgeht. Die FAU Berlin hält – wie auch große Teile der Öffentlichkeit – den Antrag selbstverständlich für absurd. Allerdings hat die Berliner Justiz schon mehrfach in grotesker Weise gegen die FAU Berlin geurteilt, so z.B., dass sie sich nicht „Gewerkschaft“ nennen dürfe. Jeder Irrsinn scheint zurzeit möglich.

 

Im Falle eines negativen Ergebnisses ist ebenso unklar, wie die Strafe genau ausfallen wird. Das Ordnungsgeld kann bis zu 250.000 Euro betragen. Ist das Ordnungsgeld für die FAU Berlin nicht zahlbar, ist ersatzweise Haft zu leisten, im schlimmsten Falle bis zu sechs Monaten.

Menschen sind also akut von Haft bedroht, nur weil sie es angeblich gewagt haben sollen, das Wort „Gewerkschaft“ in den Mund zu nehmen. Es zeigt, wie irrsinnig bereits das letzte Urteil war, dass solch einen Strafantrag jederzeit möglich macht. Dahinter steckt offensichtlich der Versuch, die FAU Berlin mundtot und handlungsunfähig zu machen.

 

Haltet die Augen nach neuesten Informationen offen. Es könnte gegebenenfalls jederzeit Solidarität in diesem Fall nötig sein.

 

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Weitere Informationen: http://www.fau.org/verbot

 

Anstehende Termine:

 

Am So, 14. Feb, 18 Uhr, Berlin:
Kundgebung gegen das De-facto-Gewerkschaftsverbot vorm Kino Babylon mit Konzert von Teds 'n Grog, warmen Getränken und Speisen (U2 Rosa-Luxemburg- Platz)

 

Am Di, 16. Feb, 10.30 Uhr, Berlin:
Nächster Prozesstermin im Kampf für Gewerkschaftsfreiheit: Berufungsverhandlung der FAU Berlin, der es untersagt wurde zum Boykott gegen das Kino Babylon Mitte aufzurufen. Im Saal 233 des Landesarbeitsgerichts, Magdeburger Platz 1, U1 Kurfürstenstrasse / U2, 3, 4 Nollendorfplatz

 

Am Sa, 20.Feb, 18 Uhr, Berlin:
Demo „Gewerkschaftsfreiheit verteidigen!“ während der großen Berlinale-Abschlussgala: Vom Berlinale-Palast am Potsdamer Platz zum Kino Babylon Mitte am Rosa-Luxemburg-Platz.