Vorratsdatenspeicherung tritt heute in Kraft

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Erstveröffentlicht: 
18.12.2015

Das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ ist nach der gestrigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt heute in Kraft getreten.

 

Nachdem der Bundestag dem Gesetzentwurf am 16. Oktober zugestimmt und der Bundesrat das Gesetz durchgewunken hatte, unterzeichnete Bundespräsident Gauck am 10. Dezember die anlasslose und massenhafte Erfassung von Telekommunikations-Metadaten, die Vorratsdatenspeicherung (VDS). Internetzugangsanbieter sind somit verpflichtet, Verbindungsdaten – spätestens ab dem 1. Juli 2017 – zehn Wochen lang vorzuhalten, wenn sie das nicht bereits tun. Standortdaten müssen vier Wochen auf Vorrat gespeichert werden. Zugleich tritt ein neuer Paragraph im Strafgesetzbuch zur „Datenhehlerei“ in Kraft, der als Anti-Whistleblowing-Paragraph einzuordnen ist.

 

Beim Gesetzgebungsprozess hat man sich nicht von zahlreichen Protesten oder den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (2010) und des Europäischen Gerichtshofes (2014) verunsichern lassen, die das Vorläufer-Gesetz beziehungsweise die EU-Richtlinie zur VDS für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatten. Der Wegfall der EU-Richtlinie, die im Koalitionsvertrag als Begründung für die Wiedereinführung genannt wurde, ließ die Beteiligten unbeeindruckt – allen voran Justizminister Heiko Maas, der sich zuvor gegen die VDS ausgesprochen hatte. Zahlreiche Klagen sind auf dem Weg. Als VDS-Gegenmaßnahme sei an dieser Stelle sei auf unsere Hinweise zur Vermeidung der erfassten Metadaten sowie zum Tor-Projekt verwiesen.