Freiheit für die ATIK Gefangenen - Veranstaltung mit Rede und Musikbeiträgen

Solidaritätskomitee

Gegen die Kriminalisierung von migrantischen Strukturen! Freiheit für die ATIK Gefangenen!

Am 15. April wurden in der BRD 7 Mitglieder des migrantischen Vereins „ATIK“ (Konföderation der Arbeiter aus der Turkei in Europa) verhaftet. Weitere 3 wurden in den folgenden Tagen in der Schweiz, Frankreich und in Griechenland verhaftet und in Auslieferungshaft gesperrt. Einer von ihnen ist bereits in die BRD ausgeliefert worden.


Den Gefangenen wird mit Hilfe der §§129* vorgeworfen Mitglieder der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch) zu sein.
Konkret vorgeworfen wird ihnen, dass sie Gelder gesammelt, die Aktivitäten der Organisation in der Türkei unterstützt und in Deutschland KämpferInnen für Rojava ausgebildet haben sollen.

 

Die Verhaftungen reihen sich in eine Vielzahl von §129b Prozessen gegen die türkische/kurdische Linke ein, die seit der Einführung 2002 und dem ersten Prozess mit Hilfe des §129b gegen eine linke Organisation 2008 zunehmend angewendet werden. Bislang richtete sich die Repression vor allem gegen angebliche Mitglieder der DHKP-C oder der PKK. Mehr als 20 AktivistInnen wurden mit diesen Vorwürfen zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt. Mit den Verhaftungen im April ist nun auch die TKP/ML ins Fadenkreuz der Repression geraten, die bislang in der BRD weder verboten war noch auf den sog. Anti-Terror-Listen aufgeführt waren.

 

Die Kriminalisierung muss auch vor dem Hintergrund der Situation in der Türkei, in der ein Krieg gegen die kurdische Bevölkerung und gegen die revolutionäre Linke geführt wird, ist die Kriminalisierung linker türkischer und kurdischer Strukturen in der BRD – einem strategischen Partner der Türkei, die durch die sog. Flüchtlingskrise noch enger zusammenwachsen werden – betrachtet werden.

 

Aus diesem Grund organisiert das Solidaritätskomitee für die ATIK-Gefangenen eine Veranstaltung am 29. November 2015 mit Beiträgen

  • zur aktuellen Situation in der Türkei

  • zur politischen Tragweite der §§129

  • zum Verfahren gegen die ATIK Gefangenen

 

* Die §§129 stellen die Mitgliedschaft in einer als „kriminell“ oder „terroristisch“ eingestuften Organisation unter Strafe und werden vornehmlich gegen linke Strukturen angewendet. Die Vorwürfe legitimieren die Behörden zu umfangreichen Ermittlungsbefugnissen und Überwachungsmaßnahmen.

 

29. November 2015, ab 14 Uhr

Altes Feuerwehrhaus Heslach

Möhringer Str. 56, 70199 Stuttgart

 

14 Uhr: Zur aktuellen Situation in der Türkei

15 Uhr: Essen & Kultur mit Musik von Onur Olgun

16 Uhr: Zur politischen Tragweite des §§129 und zum aktuellen Stand des Verfahrens mit einem Rechtsanwalt der Gefangenen

 


Am 07. November finden vor den Gefängnissen, in denen die ATIK Gefangenen inhaftiert sind Solidaritätsaktionen statt. Aus Stuttgart fährt ein Bus zur JVA Kempten. Dort ist Müslüm Elma inhaftiert.
Treffpunkt: 9:30 Uhr am Tohum Kulturverein, Nordbahnhofstr. 61, Stuttgart Nord. 


 

Solidaritätskomitee für die ATIK Gefangenen Stuttgart