Wohnwirtschaft warnt vor Ghettobildung

Erstveröffentlicht: 
23.10.2015
Neues Förderprogramm für Flüchtlingsunterkünfte
VON ANDREAS DEBSKI

 

Dresden. Die sächsische Wohnungswirtschaft hat davor gewarnt, den Abriss im Rahmen des Stadtumbaus Ost zu stoppen. „Insbesondere in den ländlichen Gebieten, die noch immer von hohem Leerstand geprägt sind, werden auch in den kommenden Jahren weitere Rückbaumaßnahmen dringend notwendig bleiben“, erklärte Rainer Seifert, der Chef des Sachsen-Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VDW). „Wenn hier auf Abriss verzichtet wird und stattdessen ganze Blöcke in Randlagen mit schlechter Infrastruktur, die für den Abriss vorgesehen waren, auf einmal komplett an Flüchtlinge vermietet werden sollen, dann entstehen auf lange Sicht Ghettos.“ Wer glaube, den Zustrom an Asylsuchenden ausnutzen zu können, um Leerstände zu senken und Rückbaukosten zu sparen, „der versteht nichts von nachhaltiger, sozial verantwortlicher Stadtentwicklung“, mahnte VDW-Chef Seifert.

 

Hintergrund ist eine Richtlinie, die heute im Freistaat in Kraft tritt: Mit einem neuen Förderprogramm sollen 50 000 der 230 000 in Sachsen leer stehenden Wohnungen erhalten werden – und in den nächsten zehn Jahren als Wohnraum für Flüchtlinge genutzt werden. Vorgesehen sind neun Millionen Euro. Der Freistaat übernimmt damit vollständig den kommunalen Eigenanteil.„Es gibt bereits viele Anfragen von Wohnungsunternehmen“, so das Innenministerium, das auch für Bau und Wohnen zuständig ist.

 

Zugleich machte das Ministerium klar, dass der Abriss von Häusern keinesfalls zugunsten von Flüchtlingsunterkünften gestoppt werden soll: „Der Rückbau von Wohngebäuden ist weiterhin notwendig.“ Die entsprechenden Finanzhilfen würden weiterhin gezahlt, hieß es in Dresden. Auch im nächsten Jahr stelle der Bund 105 Millionen Euro für das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost zur Verfügung – es gebe keine inhaltlichen Änderungen zu 2015. Selbst wenn der größte Teil der Flüchtlinge in Sachsen bliebe, stünden genügend Wohnungen zur Verfügung.