Pegida und Legida kommen Sachsen teuer zu stehen. Nach einem Jahr Pegida liegen allein die Kosten, die der Bund und andere Bundesländer dem Freistaat für Polizeieinsätze bei den sächsischen Demonstrationen in Rechnung gestellt haben, bei fast 800.000 Euro.
Rechnung nach oben offen
Eine Sprecherin des sächsischen Innenministerium sagte dem MDR, für Pegida in Dresden belaufe sich die Summe zurzeit auf rund 292.500 Euro, für Legida in Leipzig sogar auf rund 482.000 Euro.
Die Ausgaben entstanden zum Beispiel für die Unterbringung von
Polizei-Hundertschaften aus anderen Bundesländern und des Bundes, durch
die Entsendung von technischem Gerät und die Anmietung und Absicherung
von Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge. Der Sprecherin zufolge ist
das aber noch nicht das Ende der Fahnenstange: Die Kosten seien noch
nicht vollständig erhoben. Hinzu kommen zum Beispiel noch die
Reisekosten, Verpflegung und Überstunden der Beamten aus anderen
Bundesländern sowie Abschreibungen der Ausrüstung und Technik.
Außerdem
müssen noch die Kosten hinzugerechnet werden, die Sachsen ohnehin aus
dem eigenen Landeshaushalt begleichen muss, zum Beispiel das normale
Gehalt der eigenen Polizeibeamten. Eine gesonderte Aufrechnung dieser
Kosten erfolgt laut Innenministerien aber nicht.
Rekord-Polizeieinsatz in Leipzig im Januar
Für große Einsatzlagen wie einige Pegida- und Legida-Demonstrationen
sowie die entsprechenden Gegendemonstrationen mit jeweils Zehntausenden
Teilnehmern hatte die sächsische Polizei in den letzten Monaten mehrfach
andere Bundesländer und den Bund um Mithilfe gebeten. Nach Angaben des
sächsischen Innenministeriums waren allein am 21. Januar 2015 in Leipzig
rund 5.100 Polizisten im Einsatz. Damals hatte Legida eine Kundgebung
mit 40.000 Teilnehmern angemeldet. Am Ende kamen etwa 15.000, außerdem
gab es 19 Gegendemonstrationen mit zusammen rund 20.000 Teilnehmern.
Trotz des hohen Polizeiaufgebots kam es zu Ausschreitungen. Eine für
Anfang Februar angemeldete Legida-Demonstration wurde von der Stadt
Leipzig mit der Begründung verboten, es stünden nicht genügend Beamte
zur Absicherung zur Verfügung.
Kostenaufteilung gesetzlich geregelt
Werden Beamte vom Bund von einem Bundesland angefordert, trägt laut
Bundespolizei-Gesetz das Land die dadurch entstandenen Mehrkosten. Diese
Mehrkosten werden teilweise nach Pauschalsätzen aber auch konkret, wie
beispielsweise bei Überstunden und Reisekosten, abgerechnet. Genaue
Höhen der Pauschalen will das Innenministerium nicht veröffentlichen.
Was sich die Bundesländer gegenseitig für Polizeihilfen in Rechnung
stellen, ist im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt.
Beamte der
Bundespolizei und der verschiedenen Hundertschaften der Länder werden
laut sächsischem Innenministerium während der Einsätze durch den
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement untergebracht.
Das geschehe unter anderem in Hotels und landeseigenen Immobilien. Auch
bei Demonstrationen in Chemnitz waren landesfremde Polizisten im
Einsatz, jedoch seien dabei keine Unterbringungskosten entstanden.