Gesetzespaket verabschiedet - Bundestag verschärft Asylrecht

Erstveröffentlicht: 
16.10.2015

Berlin Mehr Härte gegen Flüchtlinge ohne Asylanspruch, mehr Hilfe für Schutzbedürftige: Im Eiltempo hat der Bundestag gestern das Asylrecht verschärft. Wie Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte, müssen Menschen ohne Asylanspruch das Land schneller verlassen, Schutzbedürftige bekommen dagegen effizientere Hilfe. Der Bundesrat soll das Ge­setzespaket heute billigen. Mit ihm ist ebenso geplant, drei weitere Balkan-Länder - Albanien, Kosovo und Mon­tenegro - als "sichere Herkunftsstaaten" einzustufen.

 

Schnellere Abschiebung, weniger Geld


Von Christiane Jacke

 

Berlin. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) lobt es als "die größte und umfassendste Änderung des Asylrechts seit den Neunzigerjahren" - für die Kritiker in der Opposition und Menschenrechtsaktivisten kommt es einem Angriff auf ein Grundrecht gleich: Mit deutlicher Mehrheit hat der Bundestag gestern die umstrittene Verschärfung der Asylgesetze beschlossen. 475 Abgeordnete stimmten für das Paket, 68 dagegen, 57 enthielten sich. Die Gesetze müssen heute noch den Bundesrat passieren, in Kraft treten könnten sie Anfang November.


Schutzbedürftige erhielten damit schneller und effizienter Hilfe, verteidigte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) das Gesetzespaket. Flüchtlinge, die aus wirtschaftlichen Gründen kommen, müssten das Land hingegen schneller verlassen. Die Linken-Abgeordnete Sevim Dagdelen kritisierte dagegen die Verschärfungen: "Dieses Gesetz atmet lediglich den Geist der Abwehr und Abschreckung."


Die Beschlüsse im Einzelnen:

 

Schnellere Abschiebung: Albanien, der Kosovo und Montenegro werden als weitere "sichere Herkunftsländer" eingestuft. Schutzsuchende aus diesen Ländern sollen bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben.

 

Weniger Geld: Asylbewerber sollen insgesamt länger (bis zu sechs statt bis zu drei Monate) in den Erstaufnahmestellen wohnen und dort möglichst nur Sachleistungen bekommen. Geldleistungen sollen nur noch höchstens einen Monat im Voraus ausgezahlt werden.


Härtere Sanktionen: Abgelehnte Asylbewerber, die ausreisen müssen, dieser Pflicht aber nicht fristgerecht nachkommen, bekommen nur noch sehr eingeschränkte Leistungen.


Untertauchen verhindern: Nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise darf der Termin einer Abschiebung nicht mehr angekündigt werden.


Einfachere Eingliederung: Asylbewerber mit guten Aussichten auf ein Bleiberecht erhalten Zugang zu Integrationskursen. Der Abbau bürokratischer Hürden soll die Einrichtung neuer Asylunterkünfte erleichtern.


Bessere Gesundheitsfürsorge: Der Bund schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Länder eine Gesundheitskarte einführen können, mit der Asylbewerber direkt zum Arzt gehen dürfen.