CASTOR-Gegnerin wehrt sich mit Verfassungsbeschwerde gegen tagelanges Wegsperren

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* CASTOR-Gegnerin wehrt sich mit Verfassungsbeschwerde gegen tagelanges Wegsperren
Die Lüneburger Aktivistin Cécile Lecomte hat Anfang dieser Woche eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Beschwerde richtet sich dagegen, dass die Atomkraftgegnerin im November 2008 vier Tage lang in Gewahrsam genommen wurde - nur weil die Polizei es für möglich hielt, sie könne aus Protest gegen den anstehenden Atommülltransport nach Gorleben eine Ordnungswidrigkeit begehen. ROBIN WOOD hält es für inakzeptabel und unverhältnismäßig, AktivistInnen vorsorglich wegen angeblich drohender Ordnungswidrigkeiten tagelang wegzusperren. Deshalb ist es richtig, dass sie sich auch auf juristischem Weg dagegen wehren. ROBIN WOOD fordert, die im Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung verankerte Erlaubnis zu vorbeugendem Langzeitgewahrsam aufgrund von Lappalien zu streichen, weil sie polizeilicher Willkür Tür und Tor öffnen.

Cécile Lecomte hatte am 6. November 2008 gemeinsam mit drei anderen ROBIN WOOD-AktivistInnen an einer Eisenbahnbrücke in Lüneburg ein Transparent entrollt, um gegen den bevorstehenden Transport von Atommüll ins Zwischenlager Gorleben zu protestieren. Während die anderen drei UmweltschützerInnen nach einer Feststellung der Personalien gehen konnten, brachten Polizeibeamte Cécile in so genannten Langzeitgewahrsam - erst in die Polizei-Inspektion nach Lüneburg und anschließend in ein so genanntes Gewahrsamszentrum nach Braunschweig. Die Zustände dort waren entwürdigend. Die Umweltschützerin wurde in einer vollständig gekachelten Zelle ohne Fenster weggeschlossen. Eine Möglichkeit zum Hofgang gab es nicht. In den Fluren hingen Fotos, die geächtete Fesselungsmethoden zeigten.

Die Polizei begründete ihr Vorgehen damit, sie müsse verhindern, dass die junge Frau in den kommenden Tagen beim Protestieren gegen den CASTOR-Transport eine Ordnungswidrigkeit begehe. Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße unterhalb einer Straftat, also etwa Falschparken oder das Betreten von Gleisen. Aus Sicht von ROBIN WOOD ist es unverhältnismäßig, jemanden tagelang für eine noch nicht begangene Tat, die zudem nur mit wenigen Euro Geldbuße bestraft werden könnte, in eine Zelle zu sperren. Rechtsanwältin Ulrike Donat, die die Verfassungsbeschwerde verfasst hat, spricht in diesem Zusammenhang von einer „Ersatzbestrafung“, die im Gefahrenabwehrrecht nicht zulässig ist. Das Bundesverfassungsgericht soll klären, welche Verstöße genau eine Langzeitingewahrsamnahme rechtfertigt und ob nicht Art und Schwere der zu verhindernden Tat zumindest Auswirkungen darauf haben müssen, wie lange die Freiheitsentziehung dauern darf.

„Das niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung schafft weder Sicherheit noch Ordnung. Es lädt dazu ein, willkürlich und aufgrund von Unterstellungen einzelne politische Gegner rauszupicken, sie abzustrafen und an ihnen ein Exempel zu statuieren“, sagt ROBIN WOOD-Vorstand Florian Kubitz. „Wir wünschen uns, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zulässt und dazu beiträgt, die Bürgerrechte zu stärken.“

Für Rückfragen:
Ute Bertrand, Pressesprecherin, Tel. 040 / 380 892-22, presse@robinwood.de
Cécile Lecomte, Tel. 0163 / 73 42 462

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ROBIN WOOD-Pressemitteilungen:
zur Aktion am 6.11.08:
http://www.robinwood.de/Newsdetails.13+M52055de3e1c.0.html
zur Gewahrsamnahme:
http://www.robinwood.de/Newsdetails.13+M5a5fdf3459b.0.html
und http://www.robinwood.de/Newsdetails.13+M54bc7bae626.0.html
http://www.robinwood.de/german/magazin/200903/index.htm (Rubrik
„Nachspiele“)

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folgendes Rechtshilfe-Soli-Konto:
Rechtsanwaltskonto Renald Orth, Stichwort Verfassungsbeschwerde Cécile“,
Kto: 84 120 00, BLZ 251 205 10 bei der Bank für Sozialwirtschaft.
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