Leipziger NPD-Stadtrat zu Haftstrafe verurteilt

Erstveröffentlicht: 
07.05.2015

Enrico Böhm (32) muss ins Gefängnis. Das Amtsgericht verurteilte den vielfach vorbestraften NPD-Stadtrat am Donnerstag wegen Körperverletzung zu acht Monaten Haft. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, da von dem früheren Hooligan nach Auffassung des Gerichts weitere Straftaten zu erwarten seien.

 

Irgendwann musste es wohl so kommen. Seit Mitte der 2000er versetzten Enrico Böhm und seine Mitstreiter aus den Reihen der “Blue Caps Le” Chemie-Fans und politische Gegner gleichermaßen in Angst und Schrecken. Wiederholt landete der heutige Stadtrat auf der Anklagebank. Im Bundeszentralregister sammelte Böhm seit 2008 stolze 13 Einträge.

 

Hinzu kommen Verfahren, in denen Ermittler und Justiz dem Leipziger Neonazi die Schuld nicht nachweisen konnten und die aufgrund zu erwartender Verurteilungen in anderer Sache eingestellt wurden. Dass weitere Opfer gar nicht erst die Polizei riefen, liegt auf der Hand. Im Fußball-Milieu ist die Zusammenarbeit mit den Ordnungshütern verpönt. Szene-Delikte werden prinzipiell nicht angezeigt. Eine mögliche Ursache, warum Böhm erst jetzt zu einem möglichen Gefängnisaufenthalt verurteilt werden konnte.

 

Am Donnerstag verhandelte das Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Nachdem Unbekannte im April 2014 das Fahrzeug eines Kameraden beschädigt hatten, hatte der Stadtrat seine Wut an einer vorbeiradelnden Frau ausgelassen. Der Politiker trat der 29-Jährigen, die er aufgrund ihres Äußeren der linksalternativen Szene zurechnete, gegen den Oberkörper. Außerdem beschimpfte er sein “Zufallsopfer” als “Zeckenschlampe”. “Sie ist fast vom Fahrrad geflogen”, berichtete Augenzeugin Kathrin L. (43).

 

Eine Bewährungsstrafe kam für Amtsrichter Matthias Winderlich nicht mehr in Betracht. Der Kommunalpolitiker hat sich in seinem Leben mehr als einmal nicht bewährt. “Eine Verhängung einer Freiheitsstrafe ist unerlässlich”, befand der Vorsitzende. “In der Vergangenheit haben Sie gezeigt, dass Sie sich nicht im Griff haben.” “Selbstjustiz anzuwenden Herr Böhm, wissen Sie selbst, gehört nicht zu einem rechtsstaatlichen Verfahren”, hatte ihm zuvor Staatsanwalt Rolf-Uwe Korth an den Kopf geworfen.

 

Vom Vorwurf, im Dezember 2014 eine Callcenter-Mitarbeiterin der ARGE bedroht zu haben, sprach ihn Winderlich frei. Den Anklagepunkt, Böhm habe im Mai 2014 den Polizeinotruf missbraucht, ließ das Gericht wegen Geringfügigkeit fallen.

 

Dass sich Böhm seit vielen Jahren in einem höchst kriminellen Milieu bewegt, spielte bei der Urteilsfindung keine Rolle. Die Tatsache könnte ihm bei der Resozialisierung allerdings ebenso auf die Füße fallen wie das Engagement innerhalb der NPD. Die Nationaldemokraten sind dafür bekannt, unzähligen Gewalttätern eine politische Heimat zu geben. Innerhalb seiner Partei gilt Böhm zudem als Aktivposten: so beteiligte sich an den islamfeindlichen Protesten gegen eine geplante Moschee in Leipzig-Gohlis, war an einem Fackelaufzug vor der kurzzeitigen Asyl-Notunterkunft in der Löbauer Straße 46 beteiligt und marschierte bei den fremdenfeindlichen Legida-Demos mit.

 

Zuletzt wurde Böhm selbst zum Opfer. Unbekannte verübten 2014 mehrere Gewalttaten, die sich gegen Böhms Eigentum richteten. Ein Farbbeutel landete in seinem Wohnzimmer. Das Auto des NPD-Kaders ging in Flammen auf. Sinnentleerte Gewalttaten, die jedoch Böhm in die Karten spielten. Der Politiker schlachtete die ungewohnte Opferrolle im Kommunalwahlkampf aus.

 

Im Stadtrat glänzte der Neonazi bisher eher durch Unwissenheit und Desinteresse. Sollte die Verurteilung rechtskräftig werden, geht die Inhaftierung nicht mit einem Mandatsverlust einher. Allerdings würde der einzige NPD-Stadtrat das Ehrenamt nicht mehr ausüben können, da ein Anspruch auf Freigang zur Wahrnehmung kommunalpolitischer Verpflichtungen nicht besteht.

 

Enrico Böhm kann die Haftstrafe noch abwenden. Gegen das Urteil sind Berufung und Revision zulässig. Dass er die Strafe nicht klaglos hinnimmt, gilt als wahrscheinlich.