Pressemitteilung 2.12.09
Das Demonstrationsgeschehen beim Castor-Transport 2001 muss 
gerichtlich neu aufgearbeitet werden. Castor-Gegner waren mit einer 
Verfassungsbeschwerde erfolgreich, das Bundesverfassungsgericht 
(BVerfG) verweist den Fall zurück an die Gerichte. Stundenlang waren 
Demonstrationsteilnehmer bei Aljarn von der Polizei festgehalten worden, 
zum Teil unter demütigenden Umständen und Kilometer weit entfernt von 
der Castortransportstrecke. Das BVerfG verweist die Polizei deutlich in die 
Schranken, das Polizeiverhalten war nach Auffassung der obersten Richter 
rechtswidrig.
"Dieses höchstrichterliche Urteil stärkt uns in der politischen und juristischen 
Auseinandersetzung um die ständigen Demonstrationsverbote, die bei 
einem Castortransport ins Wendland verhängt werden", schreibt die 
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Die BI selbst hat 
eine Verfassungsbeschwerde für die Jahre 2003 und 2004 angestrengt, die 
vor dem BVerfG noch anhängig ist. Die - aus Sicht der Atomkraftgegner - 
willkürliche und fadenscheinige Gefahrenprognose, mit der die räumlich und 
zeitlich umfassenden Versammlungsverbote von der Polizeidirektion 
Lüneburg begründet werden, werde mit dem Beschluss des BVerfG in 
diesem Fall "wunderbar konterkariert", denn verdeckte Ermittler hatten das 
Geschehen bei Aljarn bewertet und die Ingewahrsamnahme angestiftet. 
"Für uns sind die Demo-Verbote demokratiefeindlich, wir streiten weiter um 
Grundrechte", betont die BI.Am Donnerstag, den 3. Dezember wird vor dem 
Verwaltungsgericht Lüneburg das Versammlungsverbot 2006 - das war der 
12. von bisher 13. Castortransporten - verhandelt (Beginn 9 Uhr, 
Sitzungssaal II, Az A 445/06).
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