Sicherheitsverwahrung für diesen „Reichsdeutschen“

Erstveröffentlicht: 
18.02.2015

Von STEN HORNIG

Dresden – Er nennt sich „Reichsdeutscher“, lehnt die Bundesrepublik sowie ihre Gesetze ab. Dienstag musste sich Jens H. (47) trotzdem vorm Dresdner Landgericht verantworten. Denn er hatte eine Frau mit K.O.-Tropfen betäubt und missbraucht!

 

Als angeblicher Mitarbeiter einer Agentur, die Begleiterinnen für Promis sucht, traf er sich im Mai 2010 mit Nadine H. (20) in ihrer Wohnung in Plauen (Vogtland).

 

„Die Masche war es, Frauen betrunken zu machen, um sie zum Sex zu nötigen“, so Richterin Michaela Kessler (53). Klappte das nicht, half der Textilfacharbeiter mit K.O.-Tropfen nach.


Das Opfer erlitt einen Black-Out. „Die Bewusstlosigkeit nutze er und hatte mit ihr Geschlechtsverkehr“, so die Richterin. Um Spuren zu verwischen, spülte Jens H. danach die Sektgläser aus.

 

Während er von einer Verschwörung spricht, glaubte die Richterin der Frau. Sie verurteilte den Sex-Gangster wegen Vergewaltigung zu 6 Jahren und 6 Monaten Haft, mit anschließender Sicherheitsverwahrung!

 

Denn Jens H. ist Wiederholungstäter. Zehn Jahre saß er schon wegen ähnlicher Taten hinter Gittern.

Kessler: „Wir wissen nicht, wie wir sonst die Öffentlichkeit schützen sollen...“