Gerichtsvollzieher entdeckt ein seit Monaten totes Ehepaar

Erstveröffentlicht: 
13.11.2014

Ein Gerichtsvollzieher hatte die Parterrewohnung im Hinterhaus eines fünfgeschossigen Altbaus in Friedrichshain von einem Schlüsseldienst öffnen lassen. Dabei machte er die grausige Entdeckung.

 

Am Donnerstag sind in Berlin-Friedrichshain ein Mann und eine Frau tot in ihrer Mietwohnung aufgefunden worden. Ein Gerichtsvollzieher hatte gegen 9 Uhr die Polizei gerufen, nachdem er die Toten in der Straßmannstraße entdeckt hatte.

 

Der Mann hatte laut Polizei zuvor die Tür der Parterrewohnung im Hinterhaus eines fünfgeschossigen Altbaus von einem Schlüsseldienst öffnen lassen. Die Mitarbeiter einer Firma für Wohnungsauflösungen mussten nach dem Leichenfund wieder abrücken.

 

Die genauen Todesumstände blieben zunächst unklar. Anzeichen für ein Fremdverschulden oder Hinweise auf ein Tötungsdelikt wurden durch die Polizei nicht festgestellt. Zur Klärung der Todesursache soll eine Obduktion durchgeführt werden. Mit einem Ergebnis sei erst in mehreren Tagen zu rechnen, da kein Verbrechen vermutet werde, hieß es. Ein Kommissariat der Direktion 5 hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.

 

Verstorbenen möglicherweise beide gehbehindert

 

Nach ersten Erkenntnissen der Polizei handelt es sich bei den Verstorbenen um die 41 Jahre alte Mieterin der Wohnung und ihren ein Jahr jüngeren Ehemann. Offensichtlich ist das Paar bereits vor mehreren Monaten gestorben. Die beiden Leichen sollen bereits stark verwest gewesen sein.

 

Die Verstorbenen waren möglicherweise beide gehbehindert. Wie die Berliner Morgenpost erfuhr, standen neben dem gemeinsamen Bett ein Rollator sowie ein Rollstuhl. Nach Angaben von Nachbarn war der 40-Jährige letztmalig im Mai 2014 gesehen worden. Anwohner vermuteten, dass sich die Eheleute gemeinsam das Leben genommen haben könnten.

 

Die Frage, warum ein Gerichtsvollzieher die Wohnung am Donnerstag aufgesucht hatte, konnte die Polizei nicht beantworten. Denkbar ist, dass die beiden Mietschulden hatten und deshalb eine Zwangsräumung der Wohnung drohte.