Verfahren gegen König wegen Beteiligung an Anti-Neonazi-Protesten eingestellt

Erstveröffentlicht: 
10.11.2014

Jena/Dresden. Das Verfahren gegen Jenas Jugendpfarrer Lothar König wegen seiner Beteiligung an Anti-Neonazi-Protesten 2011 in Dresden ist eingestellt worden. Wie Staatsanwaltschaft und die Anwälte Königs am Montag mitteilten, habe man sich darauf verständigt, den Prozess gegen den 60-Jährigen am Amtsgericht Dresden gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 3000 Euro zu beenden.

 

Zu den Hintergründen der überraschenden Wende gibt es unterschiedliche Angaben. Eigentlich hätte der Prozess gegen König Ende November noch einmal von vorne beginnen sollen, nachdem ein erster Anlauf dazu im Sommer 2013 gescheitert war. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte dem Geistlichen vorgeworfen, im Februar 2011 bei Demonstrationen gegen einen Neonazi-Aufmarsch in der Elb-Metropole zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen zu haben. König hatte die Taten stets bestritten. Bei teilweise heftigen Zusammenstößen zwischen der Polizei sowie Rechts- und Linksextremen waren damals mehr als 100 Beamte verletzt worden.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, die Behörde habe der Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung vor allem deshalb zugestimmt, weil die mutmaßlichen Taten Königs schon drei Jahre zurücklägen. Da zuletzt auch der erneute Prozessauftakt verschoben worden sei, haben man nicht absehen können, wann mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen gewesen wäre. Daraus lasse sich „aber nicht schlussfolgern, dass an den Vorwürfen gegen Herrn König nichts dran gewesen ist“, sagte der Sprecher.

 

Königs Anwälte dagegen teilten in einer Stellungnahme mit, ein jüngst ausgewertetes Gutachten des Landeskriminalamts Brandenburg habe ergeben, dass Aussagen, die die Staatsanwaltschaft König zur Last gelegt habe, gar nicht von diesem stammten. Die Staatsanwaltschaft sehe deshalb „keine „Schuld“ des Pfarrers mehr, die eine weitere strafrechtliche Verfolgung rechtfertigen würde“. König selbst zeigte sich erleichtert vom Ausgang des bundesweit beachteten Verfahrens. Allerdings könne er sich auch nicht ausgelassen darüber freuen, sagte er. Die Frage, die ihn bewege, sei, wie viele Menschen im Gefängnis säßen, weil sie in ähnlich gelagerten Verfahren nicht auf eine so große Unterstützung wie er hätten zurückgreifen können.