Pro-NRW-Vize Hauer gegen Blogsport: Gericht teilt Kosten

Kevin Gareth Hauer

Im Verfahren Hauer gegen Blogsport wog das Landgericht Essen die Persönlichkeitsrechte des Klägers mit dem Recht auf freie Presse ab und entschied, dass die Veröffentlichung des einen Fotos zulässig, die des anderen aber unstatthaft gewesen sei. Die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben, das heißt gleichmäßig auf beide Parteien verteilt.


Im Mai hatte der stellvertretende Vorsitzende der rechtsextremen Partei „Pro NRW“, Kevin Gareth Hauer, Klage gegen Blogsport eingereicht. Der Provider hätte sich geweigert, zwei Fotos entfernen zu lassen, die seine Persönlichkeitsrechte verletzen. Auf dem einen posiert Hauer in einem Verbindungshaus mit einem großformatigen, gerahmten Hitlerbild. Das andere zeigt ihn mit emporgerecktem Arm in einer Position, die an den „deutschen Gruß“ erinnert.


Für das Foto, das Hauer mit Hitlergruß zeigt, war hierbei die Behauptung ausschlaggebend, dass es bereits 15 Jahre alt sei. Außerdem präsentiere es den Kläger in privater, geringwertig wirkender Umgebung ohne Oberbekleidung. Nach Einschätzung der Kammer sei es ohne Wissen und Wollen des Abgebildeten ins Internet gelangt. Der mit der Wiederveröffentlichung verbundene Einbruch in seine persönliche Sphäre verletze somit den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Anders sei es jedoch mit dem zweiten Bild bestellt, aus welchem inhaltlich hervorgehe, dass es der Kläger „noch 2008 für angemessen“ hielt, in Dritten zugänglichen Räumen ein großformatiges Foto von Adolf Hitler in die Kamera zu halten. Aufgrund von Hauers Kandidatur zum Europaparlament müsse es dem interessierten Wähler und Internetnutzer ermöglicht bleiben, sich über die politische Einstellung des Kandidaten ein „Bild“ zu machen. Hierbei sei zum Nachteil des Klägers auch zu berücksichtigen, dass seine Partei „Pro NRW“ als rechtsextrem beurteilt wird, weshalb das Foto als politische Aussage von „erheblichem öffentlichem Interesse“ sei.

Blogsport kommt aufgrund des Beschlusses mit Kosten von etwa 1.500 Euro aus dem Verfahren. Für den Kläger Kevin Gareth Hauer fallen zusätzlich noch die Gebühren des von ihm zurückgezogenen einstweiligen Verfügungsantrags an – insgesamt etwa 2.500 Euro.

Foto: Screenshot

Blogsport-Soli-Konto: http://blogsportsoli.noblogs.org

Interview mit der jungen Welt: http://www.jungewelt.de/2014/08-06/036.php