Livebericht
Anklage nach erstem Prozesstag auf absichtliche schwere Körperverletzung geändert
Der Prozess gegen einen 23-jährigen Deutschen wegen angeblich von ihm begangener Ausschreitungen im Zuge der Demo gegen den Akademikerball ist am Freitagnachmittag auf 21./22. Juli vertagt worden. Einige Beweisanträge würden zwei weitere Verhandlungstage notwendig machen, so Richter Thomas Spreitzer. Zugleich hat der Schöffensenat einen Enthaftungsabtrag abgelehnt.
Die Beweislage gegen den Studenten aus Jena habe sich erhärtet, so der Vorsitzende. Den im Vorfeld des Prozesses erhobene Vorwurf, es gebe keine objektiven Beweismittel, wurde von Spreitzer in seiner Begründung zurückgewiesen. So sei der Angeklagte auf einem Video zu beobachten, wie er am Stephansplatz an einem Mistkübel hantiert, als Polizisten mit derartigen Gegenständen von Demonstranten angegriffen wurden. "Es stellt sich schon die Frage, was ein ach so friedlicher Demonstrant da macht", so der Richter.
Dem 23-Jährigen wird Landfriedensbruch, schwere Sachbestätigung sowie schwere Körperverletzung vorgeworfen, wobei Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter die Anklage auf "absichtliche" schwere Körperverletzung modifizierte und damit das Strafausmaß auf bis zu fünf Jahre anstieg.
Mit Steinen geworfen
Der Deutsche war von einem in Zivil bei der Demo eingesetzten Polizisten beobachtet worden. Angeblich als "Rädelsführer" - so der Staatsanwalt - habe dieser mit anderen seiner Gruppe am Stephansplatz Steine und andere Gegenstände auf Beamte geworfen und Scheiben sowie eine Eingangstüre der Polizeiinspektion am Hof eingeschlagen, bevor er ein dort abgestelltes Polizeiauto völlig demoliert habe. Mit der Stange eines Verkehrszeichens wurde laut den Vorwürfen auf den Wagen eingedroschen, bevor der Mann eine Rauchbombe in das Innere geworfen haben soll.
Der Revierinspektor verlor laut seiner Aussage den Verdächtigen nach diesen beiden Vorfällen einige Zeit aus den Augen. Er war nämlich seinen eigenen Kollegen so verdächtig erschienen, dass er kurzzeitig festgenommen wurde. Beim Burgtheater entdeckte er den 23-Jährigen wieder und machte die WEGA auf diesen aufmerksam, die ihn nach deren Aussagen trotz passiven Widerstands und der Gegenwehr zweier Begleiter festnahm.
Beschuldigter entschlug sich
Der Beschuldigte sitzt seit Jänner in U-Haft und plädiert auf nicht schuldig. Bei der Verhandlung machte er von seinem Recht gebrauch, sich der Aussage zu entschlagen.
Umso länger wurde der Zivilbeamte und Belastungszeuge einvernommen, der dabei blieb, dass er den Angeklagten zweifelsfrei erkannt habe. Er habe seiner Gruppe durch Gesten Anweisungen bezüglich der Angriffe erteilt. Allerdings konnte durch eine Stimmenanalyse festgestellt werden, dass verbale Anweisungen nicht von dem Beschuldigten stammen. Der Polizist hatte mit seinem privaten Handy mitgefilmt und angenommen, dass die Äußerungen vom 23-Jährigen stammten. Diesen Fehler gestand er ein.
An den beiden anstehenden Verhandlungstagen sollen weitere von der Verteidigung beantragte Zeugen gehört werden, u.a. ein ORF-Kameramann, die am Stephansplatz und in der Polizeiinspektion angegriffene Polizisten sowie Mitarbeiter der MA48. Letztere sollen erzählen, ob sie beim Saubermachen Pflastersteine am Stephansplatz wegräumen mussten. (APA, 6.6.2014)