Freisprüche bei Prozessen wegen Wiesenhof-Blockade

Schlachtfabriken stillegen! Amtsgericht Nienburg (Weser), Wiesenhof

Vier Freisprüche, drei Einstellungen ohne Auflagen sowie eine Verfahrensabtrennung sind das Ergebnis des Verhandlungstages am 08. Mai 2014 im Prozess wegen der Blockade von Wiesenhof-Transportern im Juli 2013 in Wietzen-Holte (Hintergrund hier).

 

Bei der Ankunft am Amtsgericht Nienburg (Weser) wurden die etwa zehn Prozessbesuchenden und die Angeklagten von etwa fünfzig Polizist_innen, mehreren Zivilstreifen und Polizeihunden empfangen. Die Polizei hatte im Vorfeld großflächig Absperrgitter um das Amtsgericht aufgestellt. Auch das Innere des Gerichtsgebäudes ließ sich nur durch eine improvisierte Sicherheitschleuse aus Gittern und Polizist_innen betreten. Wer keinen gültigen Personalausweis oder keine Ladung dabei hatte, dem wurde der Zutritt verwehrt.

Als die Verhandlung schließlich unter dem Motto „Hausfriedensbruch“ mit etwas Verspätung eröffnet wurde, befanden sich vier der insgesamt sieben anwesenden Angeklagten auf der Anklagebank. Die übrigen Angeklagten wurden am selben Tag auf zehn Uhr im selben Saal und vor dem selben Richter geladen. Nach diversen prozessualen Anträgen von Seiten der Angeklagten kam es zur Beweisaufnahme. In dieser wurde der Zeuge und Prokurist der Firma Nienburger Geflügelspezialitäten Hannes Christian Hüppe vernommen. Dieser hatte damals Strafantrag gegen die Aktivist_innen gestellt. Frage über Frage stellte sich dem Wiesenhof-Angestellten. Er gab vor, sich um Tierschutz zu sorgen. Der Begriff Tierschutz sei für ihn mit Tierwohl verknüpft, die Tiere sollen sich wohlfühlen sagte er. Auf die Nachfrage einer Aktivistin, ob er sich wohlfühlen würde, wenn er in die Enge eines Transporters gesperrt würde, verglich Hüppe dies zynisch mit einer Busfahrt, bei der es ihm gut gehe.

Im weiteren Verlauf des ersten Verfahrens machten die Angeklagten auf mehrere Unstimmigkeiten in Wiesenhofs Strafantrag und dem daraus entstandenen Strafbefehl aufmerksam. Auch die nicht existente Befriedung des Wiesenhof-Geländes wurde thematisiert. Nachdem Richter Jan Hauke Förtsch nach minutenlangem Blättern in entsprechenden Gesetzesbüchern und der kritischen Prüfung des Strafantrages auch die unübersehbaren Formfehler nicht mehr übersehen konnte, wendete sich das Blatt zu Gunsten der Aktivist_innen.

Nach dem richterlichen Angebot der Einstellung des Verfahrens mit Auflagen, folgte die entschlossene Absage an dieses Angebot von Seiten der Angeklagten. Auch das spätere Angebot der Einstellung ohne Auflagen, - bei dem der Staatsanwalt Heusler nach eigener Aussage „starke Bauchschmerzen“ habe – konterten die Angeklagten mit dem Freispruchswillen. Auch das Ziel der Angeklagten, die V-Person Ralf Gross noch als Zeuge zu vernehmen, war ein Hintergrund der Entscheidung auf Ablehnung der Einstellungsangebote. Der Spitzel Ralf Gross wurde durch die Angeklagten selbst per Gerichtsvollzieher zum Prozess geladen, doch der Richter erklärte zum Einen, dass keine Zeugen mehr vernommen werden müssten, weil aufgrund des unwirksamen Strafantrags eine notwendige Voraussetzung zur Strafverfolgung fehle; zum Anderen erklärte er, dass der Spitzel Gross nicht zum Prozesstermin erschienen ist. Die Begründung lieferte er im zweiten Verfahren nach, also nachdem er schlussendlich den Freispruch für alle vier Angeklagten des ersten Verfahrens aussprach.

Bei der zweiten Verhandlung entschieden sich die Angeklagten aus taktischen Gründen zu Einstellungen ohne Auflagen auf Staatskosten. Eine Angeklagte war nicht anwesend, wollte aber durch eine Laienverteidigerin vertreten werden. Da aber keine ausreichende schriftliche Vollmacht dafür vorlag, trennte der Richter ihr Verfahren zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung ab, und ihr Einspruch wurde somit glücklicherweise nicht verworfen. Nach der Frage eines Angeklagten, warum der von ihm als Zeuge geladene Ralf Gross nicht erschienen ist, offenbarte sich wieder einmal ein trauriges Vertuschungsschauspiel. Ralf Gross habe einen Arzttermin und könne deswegen nicht kommen, erklärte Richter Förtsch den Anwesenden. Er habe Knieprobleme und ein ärztliches Attest brauche der Spitzel scheinbar auch nicht, denn die Bestätigung des gesundheitlichen Zustands von Gross bekam der Richter nicht etwa durch eine_n Arzt_Ärztin, sondern telefonisch durch das Landeskriminalamt in Hannover.

Alles in allem trotz dessen aber ein erfolgreicher Tag für die Aktivist_innen, der bei einem guten Essen unter stetiger Polizeiüberwachung endete.

Den Ausgang des Verfahrens kommentiert Maria, eine der Angeklagten wie folgt: „Trotz des Freispruchs sehe ich nach wie vor einen grundsätzlichen Widerspruch zwischen den Kämpfen für eine befreite Gesellschaft und der Aufrechterhaltung der herrschenden Ordnung, die unter anderem den Schrecken der massenhaften Tötung von Tieren hervorbringt.“

Unsere Solidarität gilt auch den Aktivist_innen aus Österreich, die nun den Folgeprozessen des §278a – Verfahrens ausgesetzt sind (siehe http://antirep2008.org/).

Presseberichte (soweit online zugänglich):

07.05.2014 | Kreiszeitung | Schlachthof-Gegner am Donnerstag vor Gericht

09.05.2014 | Kreiszeitung | Amtsgericht als Hochsicherheitstrakt

09.05.2014 | Die Harke | Freispruch für Anti-Wiesenhof-Aktivisten